Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 15.12.2025

für die Nutzung der Rechnungssoftware

von

Facturo

Alexander Posztos BSc (Einzelunternehmen)

Triesterstraße 488

8055 Seiersberg-Pirka

Österreich

im Folgenden „Facturo" oder „Betreiber"

Präambel

Facturo erbringt seine Leistungen iZm der Software Facturo auf Grundlage der bei Vertragsabschluss jeweils aktuellen Fassung der vorliegenden AGB, die Bestandteil der jeweiligen Einzelvereinbarung zwischen Facturo und dem jeweiligen Kunden sind. Gleiches gilt für die Datenschutzerklärung, welche unter https://facturo.at/datenschutz/ abrufbar ist.

Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, soweit sie schriftlich von Facturo anerkannt und bestätigt wurden. Facturo erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern iSd § 1 UGB (im Folgenden „Kunde") und nicht gegenüber Verbrauchern.

1. Vertragsabschluss

Die Darstellung der Leistungen und Preise von Facturo auf deren Website stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar sondern eine rechtlich unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

Gegenständliche AGB treten bei Vertragsabschluss durch Annahme des Angebots des Kunden durch Facturo in Kraft.

Nach Zahlungseingang des vereinbarten Entgelts richtet Facturo ein Nutzerkonto ein und schaltet den Zugang manuell frei.

Der Kunde bestätigt dem Betreiber gegenüber, dass er rechtsgeschäftsfähig ist und diese Nutzungsvereinbarung rechtsverbindlich eingehen kann.

Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags oder Freischaltung besteht nicht.

2. Leistungsumfang

Die gegenständliche Software unterstützt die Erstellung und Verwaltung von Rechnungen, Angeboten und weiteren Geschäftsdokumenten sowie die Verwaltung von Kunden- und Produktdaten.

Der Funktionsumfang sowie Hard- und Softwareanforderungen und etwaige Beschränkungen ergeben sich aus dem jeweils vereinbarten Paket bzw. Angebot.

3. Vertragslaufzeit, Entgelt und Beendigung

Die Geltung der jeweiligen Nutzungsvereinbarung (samt AGB) beginnt mit Vertragsabschluss (oder erstmaliger Nutzung durch den Kunden) und wird für eine fixe Laufzeit von zunächst 12 Monaten abgeschlossen.

Danach verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate, wenn die Nutzungsvereinbarung nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Nutzungsperiode schriftlich gekündigt wird, wobei E-Mail als ausreichend angesehen wird.

Vor Ablauf der angeführten Frist kann der Vertrag von jeder der beiden Vertragsparteien gekündigt werden wenn ein wichtiger Grund vorliegt, welcher die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses für die kündigende Partei unzumutbar macht. Wichtige Gründe, welche den Betreiber jedenfalls zur Kündigung berechtigen, liegen insbesondere dann vor,

  • wenn der Kunde mit der Zahlung des Entgelts im Rückstand ist, oder
  • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde, oder
  • wenn der Betreiber aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen seinen Geschäftsbetrieb gänzlich einstellt oder die weitere Leistungserbringung unzumutbar wäre.

Bei Beendigung des jeweiligen Vertrags – aus welchem Grund auch immer - ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich sämtliche von ihm oder eingegebene und generierte Daten herunterzuladen und zu sichern. Nach Vertragsende bleibt der Lesezugriff für 60 Tage zur Datenausleitung (z. B. CSV/PDF/ZIP) bestehen; anschließend werden produktive Daten gelöscht.

Bei Beendigung des jeweiligen Vertrags – aus welchem Grund auch immer - ist der Betreiber sohin nicht verpflichtet, die vom Kunden eingegeben Daten zu sichern und/oder diese zu übergeben.

Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus; Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Preise und Pakete ergeben sich aus dem jeweiligen Paket bzw. Angebot.

Für den Fall, dass der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug geraten, ist Facturo berechtigt, den Zugriff für die Dauer des Verzugs auf die Dienste zu sperren. Erst nach Leistung der vollständigen Zahlung wird, der Zugriff auf die Dienste wieder freigegeben.

4. Nutzungsrechte

Der Betreiber gewährt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Rechnungssoftware Facturo. Das Nutzungsrecht ist auf die Laufzeit der jeweiligen Nutzungsperiode beschränkt.

Es ist dem Kunden nicht gestattet, seinen Endkunden oder Dritten Zugang zur Rechnungssoftware Facturo zu gewähren. Der Kunde darf die Rechnungssoftware Facturo nicht kopieren, herunterladen, rückentwickeln, verändern oder nachbauen.

Der Kunde ist zudem verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um zu verhindern, dass Dritte unbefugten Zugang zur Rechnungssoftware Facturo erhalten.

5. Rechte des Betreibers

Der Kunde gewährt dem Betreiber das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, weltweite Recht, seine Kundendaten sowie Daten seiner Endkunden zu speichern, zu kopieren, aufzuzeichnen und zu übertragen, soweit es für Ihre Nutzung der Rechnungssoftware Facturo erforderlich ist. Eine anderweitige Nutzung der Kundendaten ist uns nicht gestattet.

Der Kunde stimmt der Speicherung bzw. Verarbeitung personenbezogener Daten, die er im Zusammenhang mit der Nutzung der Rechnungssoftware Facturo an den Betreiber übermittelt, gemäß der Datenschutzerklärung zu. Diese findet sich auch unter https://facturo.at/datenschutz/.

Für Kundendaten, die der Kunde in der Rechnungssoftware verarbeitet, ist der Kunde allein Verantwortlicher; der Betreiber ist lediglich Auftragsverarbeiter. Es gilt die Auftragsverarbeiter-Vereinbarung (AVV) unter https://facturo.at/avv/, die ebenfalls Vertragsbestandteil ist.

Der Betreiber ist nicht verpflichtet Endkundendaten sowie vom Kunden generierte Dokumente (z.B. Rechnungen) zu speichern. Vielmehr ist der Kunde verpflichtet, die jeweiligen Rechnungen und sonstigen Dokumente für seine Endkunden unverzüglich zu erstellen und herunterzuladen. Facturo haftet weder für die inhaltliche und steuerliche Richtigkeit noch für die weitere Bereitstellung der vom Kunden generierten Dokumente und Rechnungen.

Auch besteht kein Anspruch auf die Zurverfügungstellung von Backups von Endkundendaten, Dokumenten oder Rechnungen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

6. Pflichten und Mitwirkungsleistungen des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, jeweils aktuelle Browser-/Systemumgebungen zu nutzen und seine Zugangsdaten vor Zugriff durch Dritte zu schützen und Passwörter sowie Zugänge geheim zu halten.

Inhalte und Daten, die der Kunde in der Rechnungssoftware Facturo verarbeitet, prüft er fachlich und rechtlich in eigener Verantwortung.

Vorlagen oder Hinweise in der Rechnungssoftware Facturo sind allgemeiner Natur und stellen ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

Der Kunde ist verpflichtet, eine angemessene Eigenvorsorge (z.B. umgehende Rechnungs- und Datenexporte, Steuerberatung etc.) zu treffen.

Weiters ist der Kunde u.a. verpflichtet, bei der Nutzung von Facturo alle anwendbaren Gesetze und rechtlichen Bestimmungen zu beachten und keine Daten zu übermitteln, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen oder die Systeme des Betreibers gefährden (Viren etc.).

7. Immaterialgüterrechte

Der Betreiber ist alleiniger Inhaber sämtlicher Verwertungsrechte an der Rechnungssoftware Facturo. Zudem können Inhalte oder Informationen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, durch Urheberrechte, Markenrechte, Patente oder andere Eigentumsrechte und Gesetze geschützt sein. Abgesehen von der Einräumung des Nutzungsrecht laut obigem Punkt, ist nichts in diesen AGB so auszulegen, dass dem Kunden oder Endkunden Rechte oder Bewilligungen an den geistigen Eigentumsrechten oder an denen von Dritten im Zusammenhang mit der Rechnungssoftware Facturo übertragen werden.

Es ist dem Nutzer untersagt, die Rechnungssoftware Facturo zu bearbeiten, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu dekompilieren, sie im Wege des Reverse Engineering rückzuentwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, an den Quellcode zu gelangen.

Es ist dem Nutzer ferner untersagt, die Rechnungssoftware Facturo zu vermieten, zu verpachten oder anderweitig zu übertragen oder an Dritte weiterzugeben.

8. Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss

Der Betreiber ist bemüht, die Funktionalität und Verwendbarkeit der Rechnungssoftware Facturo sicherzustellen. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass es zu einer Beeinträchtigung der Funktionalität und/oder der Nutzung der Rechnungssoftware Facturo kommen kann. Etwaige Mängel sind vom Kunden in angemessener Frist zu melden. Im Gewährleistungsfall erfolgt vorrangig Verbesserung (z.B. Bugfix), hilfsweise Ersatzleistung. Die Gewährleitungsfrist beträgt 12 Monate ab erstmaliger Bereitstellung.

Der Betreiber übernimmt jedoch keine Haftung oder Gewährleistung dafür, dass die Rechnungssoftware Facturo jederzeit unterbrechungs- und störungsfrei zur Verfügung steht oder die Informationen stets richtig oder vollständig sind. Der Betreiber ist jedoch bemüht, planbare Wartungsarbeiten, soweit möglich, während Randzeiten durchzuführen.

Der Betreiber behält sich ausdrücklich vor, jederzeit Funktionen und Inhalte ohne Ankündigung ganz oder teilweise zu ändern, zu ergänzen, zu löschen oder zeitweise nicht zur Verfügung zu stellen.

Erhebliche Änderungen des Vertrags werden jedoch spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten angekündigt. Die Mitteilung erfolgt idR per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse. Kunden können Änderungen, die wesentlich vom bisherigen Vertrag abweichen, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung per E-Mail oder postalisch widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert und werden Bestandteil des Vertrags. Die Änderungsmitteilung enthält einen Hinweis auf die Folgen eines Widerspruchs. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist Facturo jedoch berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats per E-Mail oder postalisch zu kündigen.

Der Betreiber übernimmt auch keinerlei Haftung, Gewährleistung oder Zusicherungen hinsichtlich der Rechnungssoftware Facturo und der darin verfügbar gemachten Informationen, weder ausdrücklich noch konkludent, und zwar einschließlich, aber nicht beschränkt auf Markfähigkeit, zufriedenstellende Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck, Genauigkeit, ungestörte Nutzung und Nichtverletzung von Drittrechten. Auch übernimmt der Betreiber keine Gewähr, für die steuerliche, wirtschaftliche, formale oder sonstige Richtigkeit der erstellten Rechnungen und Dokumente. Ebenso wenig erbringt Facturo buchhalterische oder steuerliche Dienstleistungen oder Beratungen.

9. Haftungsausschluss

Jede Haftung für Verluste oder Schäden, die wegen der Nutzung der Rechnungssoftware Facturo entstehen könnten, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens oder der Gesundheit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für die Qualität, Aktualität, Richtigkeit, Gültigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der durch die Rechnungssoftware Facturo zur Verfügung gestellten Inhalte und angebotenen Funktionen.

Die Inhalte von Webseiten Dritter, auf welche in der Rechnungssoftware Facturo ggf. verwiesen oder verlinkt wird, liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Betreibers. Dieser übernimmt weder für den Bestand noch für den Inhalt noch für die Richtigkeit dieser Informationen eine Haftung.

Nach § 132 der Bundesabgabenordnung (BAO) sind Unternehmer verpflichtet, Bücher, Aufzeichnungen, Belege und sonstige für die Abgabenerhebung bedeutsame Unterlagen für mindestens 7 Jahre aufzubewahren. Diese Verpflichtung – sowie andere steuerrechtliche Verpflichtungen - treffen allein den Kunden und haftet der Betreiber dafür keinesfalls.

10. Übernahme des Vertrags

Facturo ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Vertragsübernahme den Vertrag zu kündigen.

11. Schadloshaltung

Sollten Dritte gegen den Betreiber Ansprüche geltend machen, die mit einer vereinbarungswidrigen Nutzung der Rechnungssoftware Facturo durch den Kunden zusammenhängen, hält der Kunden den Betreiber schadlos und stellt diesen frei für sämtliche Aufwendungen, Schäden und Verluste, welche sich aus der Geltendmachung bzw. der Abwehr dieser Ansprüche ergeben. Dazu zählen insbesondere auch Vertretungskosten und Gerichtskosten, welche sich aus der Verteidigung gegen solche Ansprüche ergeben.

12. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.

Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind solche Informationen einer Partei,

(i) die sich schon vor Übergabe durch diese Partei im Besitz der anderen Partei befanden,

(ii) die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren,

(iii) die nach ihrer Übergabe durch Veröffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in der vorliegenden Vereinbarung geregelten Geheimhaltungsverpflichtung durch eine der Parteien.

Sollte die Verarbeitung von Endkundendaten, welche besonderen Geheimnisschutz genießen, erforderlich sein, ist der Kunde verpflichtet, die entsprechenden Zustimmungen bei seinen Kunden vorab einzuholen.

13. Änderung der AGB

Facturo behält sich die Änderung der AGB vor. Änderungen dieser AGB werden 30 Tage vor Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist von 30 Tagen schriftlich, wobei E-Mail ausreicht, läuft der Vertrag bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode zu den bisherigen Bedingungen und endet dann. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen ab angekündigtem Datum.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung untersteht österreichischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechts) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung von der Rechnungssoftware Facturo gemäß dieser Vereinbarung wird die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Betreibers vereinbart.

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