Neu: facturo AI - Rechnungen über WhatsApp Ansehen

Aktualisiert am 06. September 2026

Was ist eine Honorarnote? Unterschied zur Rechnung in Österreich + Muster

9 Min. Lesezeit

Was ist eine Honorarnote? Unterschied zur Rechnung in Österreich + Muster

Kostenlose Word-Vorlage

Herunterladen und anpassen

Zusammenfassung

  • Rechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Honorarnote und Rechnung - beide folgen § 11 UStG und müssen die gleichen Pflichtangaben beinhalten.
  • Der eigentliche Unterschied liegt hauptsächlich in der Bezeichnung. Gewerbetreibende (Handwerker, Händler) stellen Rechnungen aus, Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Therapeuten, Architekten, Berater) verwenden meist den Begriff Honorarnote.
  • Die Pflichtangaben hängen vom Betrag der Honorarnote ab. Bis 400 EUR brutto reichen vereinfachte Angaben, über 400 EUR gelten alle Angaben nach § 11 UStG (Kleinunternehmer dürfen seit 2025 unabhängig vom Betrag vereinfacht abrechnen), und über 10.000 EUR braucht es zusätzlich die UID des Empfängers.
  • Für Freiberufler relevant: die Steuerbefreiungen für Heilberufe (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG) und für Kleinunternehmer (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG, bis 55.000 EUR Jahresumsatz seit 2025).
Inhalt

Die Honorarnote ist eine Rechnung

Eine Honorarnote und eine Rechnung sind im österreichischen Umsatzsteuerrecht dasselbe Dokument. Beide sind Rechnungen im Sinne des § 11 UStG und müssen dieselben Pflichtangaben enthalten. Der Begriff "Honorarnote" ist gesetzlich nicht definiert - er ist eher eine Konvention, die sich in bestimmten Berufsgruppen etabliert hat.

Konkret heißt das für dich: Ob du dein Dokument "Rechnung", "Honorarnote", "Leistungsabrechnung" oder "Invoice" nennst, ändert nichts an seiner rechtlichen Wirkung. Wichtig ist, ob die Pflichtangaben nach § 11 UStG drauf stehen. Rechnungsprogramme mit Österreich-Fokus wie facturo beschriften dasselbe Dokument deshalb nach Wunsch als "Rechnung" oder "Honorarnote" - an den Pflichtangaben ändert sich dabei nichts.

Kostenlose Word-Vorlagen für Honorarnoten gibt es in drei Varianten, mit USt (20%), Kleinunternehmer steuerfrei (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) und Heilberufe steuerfrei (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG).

Wer schreibt Honorarnoten, wer Rechnungen?

Die Unterscheidung ist historisch entstanden und orientiert sich an der Art der Tätigkeit.

Honorarnoten verwenden typischerweise Freiberufler und Personen ohne Gewerbeschein:

  • Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten
  • Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Architekten, Ziviltechniker, Ingenieure
  • Unternehmensberater, Coaches, Trainer
  • Dolmetscher, Übersetzer, Journalisten
  • Vortragende, Lehrende, freie Mitarbeiter

Rechnung stellen typischerweise Gewerbetreibende aus:

  • Handwerker (Installateure, Elektriker, Maler, Tischler)
  • Händler (Einzel- und Großhandel)
  • Gastronomie, Hotellerie
  • Dienstleister mit Gewerbeschein (Reinigung, IT, Grafikdesign mit Gewerbe)

Das ist aber kein Muss. Ein Architekt darf seine Abrechnung auch "Rechnung" nennen, und ein Installateur darf "Honorarnote" schreiben. In der Praxis wirkt das aber ungewohnt, Kunden und Behörden erwarten die jeweils übliche Bezeichnung.

Honorarnote mit allen Pflichtangaben, kostenlos.
Zum Honorarnote-Programm

Woher kommt der Begriff "Honorarnote"?

"Honorar" leitet sich vom lateinischen honorarium ab - einem Ehrenlohn für geistige oder höhere Leistungen. In der Tradition der freien Berufe wurde die Bezahlung nicht als "Werklohn" oder "Entgelt" verstanden, sondern als Ehrengabe für die intellektuelle, beratende oder künstlerische Leistung. Die "Honorarnote" ist die formelle Aufstellung dieses Honorars.

Heute ist der Begriff reine Konvention, aber er signalisiert weiterhin, dass dahinter eine beratende oder geistige Leistung steckt und keine Ware.

Welche Pflichtangaben muss eine Honorarnote enthalten?

Die Pflichtangaben auf einer Honorarnote sind identisch zu denen einer Rechnung (§ 11 UStG) und hängen vom Betrag ab:

Bis 400 EUR brutto (Kleinbetragsrechnung)

  • Name und Anschrift des Leistungserbringers (dein Unternehmen)
  • Menge und Bezeichnung der Leistung
  • Leistungszeitraum oder Leistungsdatum
  • Gesamtbetrag brutto, Steuersatz (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)
  • Ausstellungsdatum

Über 400 EUR brutto

Zusätzlich verpflichtend:

  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Nettobetrag, Steuerbetrag und Steuersatz getrennt ausgewiesen
  • UID-Nummer des Leistungserbringers (Kleinunternehmer ohne UID lassen sie weg)
  • Fortlaufende Rechnungsnummer

Über 10.000 EUR brutto

Zusätzlich:

  • UID-Nummer des Leistungsempfängers (bei Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen)

Für Kleinunternehmer gilt seit 1.1.2025 eine Ausnahme. Wer die Befreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG nutzt, darf auch über 400 EUR brutto mit den vereinfachten Angaben der Kleinbetragsrechnung abrechnen (§ 11 Abs. 6 UStG).

In facturo aktivierst du in den Einstellungen "Ich schreibe Honorarnoten" - alle Dokumente werden dann automatisch mit "Honorarnote Nr." und "Honorarnotennr." statt "Rechnung" beschriftet, inklusive PDF-Vorlage im angepassten Format. Deine Honorarnoten kannst du auch mit facturo AI per WhatsApp schreiben - alle Funktionen zeigt die Seite zum Honorarnote-Programm für Österreich. Jetzt kostenlos testen.

Wie schreibe ich eine Honorarnote?

Der Ablauf ist bei jeder Honorarnote gleich:

  1. Trag den Namen und die Anschrift deines Unternehmens ein, über 400 EUR brutto auch deine UID-Nummer (falls du eine hast).
  2. Ergänze Name und Anschrift deines Kunden - über 400 EUR brutto Pflicht, außer du rechnest als Kleinunternehmer vereinfacht ab. Sinnvoll ist die Angabe trotzdem immer.
  3. Beschreib die Leistung mit Menge bzw. Stunden und dem Leistungszeitraum.
  4. Weise Nettobetrag, USt und Bruttobetrag aus - oder ggf. den Befreiungshinweis (Kleinunternehmer, Heilberufe).
  5. Vergib eine fortlaufende Honorarnotennummer (z.B. HN-2026-004) und setz das Ausstellungsdatum.

Danach schickst du die Honorarnote als PDF an den Kunden und bewahrst sie 7 Jahre auf (§ 132 BAO). Eine Word-Vorlage nimmt dir das Layout ab, facturo übernimmt zusätzlich Nummerierung und Pflichtangaben.

Wann ist eine Honorarnote steuerfrei?

Zwei Steuerbefreiungen sind bei Freiberuflern besonders häufig:

Heilberufe: § 6 Abs. 1 Z 19 UStG

Heilbehandlungen von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Hebammen, Physiotherapeuten und anderen Heilberufen sind umsatzsteuerfrei - sofern die Leistung der Behandlung oder Prävention einer Krankheit dient.

Auf der Honorarnote steht dann keine USt, dafür der Hinweis: "Steuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994."

Nicht befreit sind z.B. kosmetische Behandlungen ohne medizinische Indikation, Gutachten für Gericht oder Versicherungen und reine Wellness-Leistungen. Dafür gilt der reguläre Steuersatz (meist 20%).

Kleinunternehmer: § 6 Abs. 1 Z 27 UStG

Bist du Kleinunternehmer (Jahresumsatz bis 55.000 EUR brutto seit 1.1.2025), kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dann:

  • Keine USt auf der Honorarnote
  • Kein Vorsteuerabzug
  • Pflichthinweis: "Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG)"

Viele Freiberufler im Nebenberuf (Vortragende, Coaches, Übersetzer) fallen unter diese Grenze und nutzen die Regelung - ein passendes Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer setzt den Hinweis automatisch. Seit 2025 gilt eine Toleranzgrenze von 10%: Überschreitest du 55.000 EUR um bis zu 10%, bleibt die Befreiung für das laufende Jahr bestehen, fällt aber ab dem Folgejahr weg. Bei mehr als 10% Überschreitung werden der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, und alle danach USt-pflichtig - nicht mehr rückwirkend das gesamte Jahr wie vor 2025.

Wie versteuere ich Honorare?

Honorare aus freiberuflicher Tätigkeit zählen zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG), Honorare aus gewerblicher Tätigkeit zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG). In beiden Fällen gibst du sie in der Einkommensteuererklärung (E1, Beilage E1a) an und versteuerst sie mit deinem persönlichen Steuersatz.

Betriebsausgaben (Arbeitsmittel, Fortbildung, anteilige Miete fürs Homeoffice, Fahrtkosten, Fachliteratur) reduzieren die Bemessungsgrundlage. Statt Belege zu sammeln, kannst du die Basispauschalierung nutzen - 2026 sind das 15% des Umsatzes als Betriebsausgabenpauschale (bis 420.000 EUR Umsatz, maximal 63.000 EUR), für vortragende, unterrichtende und schriftstellerische Tätigkeiten 6% (maximal 25.200 EUR).

Bist du angestellt und verdienst nebenbei mit Honorarnoten, gilt ein Veranlagungsfreibetrag von 730 EUR pro Jahr (§ 39 Abs. 5 EStG). Bis 730 EUR Gewinn bleiben die Nebeneinkünfte steuerfrei; zwischen 730 und 1.460 EUR schleift der Freibetrag stufenlos auf null aus, ab 1.460 EUR sind die Nebeneinkünfte voll steuerpflichtig.

Brauche ich einen Gewerbeschein für eine Honorarnote?

Nein. Freiberufliche Tätigkeiten - etwa als Vortragender, Trainerin, Autor, Psychotherapeutin oder Ziviltechniker - brauchen keine Gewerbeberechtigung. Du giltst dann als Neuer Selbständiger und meldest die Tätigkeit beim Finanzamt. Sobald deine Einkünfte die Versicherungsgrenze der SVS übersteigen, bist du dort pflichtversichert. Deine Honorarnote schreibst du trotzdem mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG.

Auch beim Werkvertrag ist die Honorarnote die übliche Abrechnung. Du schuldest ein Werk, stellst nach der Fertigstellung deine Honorarnote und kümmerst dich selbst um Steuern und Sozialversicherung. Freie Dienstnehmer rechnen dagegen meist nicht selbst ab - der Auftraggeber meldet sie bei der ÖGK an und führt die Sozialversicherungsbeiträge direkt ab.

Darf ich als Privatperson eine Honorarnote schreiben?

Ja, die Bezeichnung ist frei. Entscheidend ist, ob du unternehmerisch tätig bist. Wer nur gelegentlich eine Leistung erbringt oder gebrauchte Gegenstände verkauft, ist kein Unternehmer im Sinne des UStG und stellt eine Rechnung ohne USt und ohne UID aus. Wirst du regelmäßig gegen Entgelt tätig, bist du Unternehmer - dann gelten die Pflichtangaben nach § 11 UStG und je nach Tätigkeit Gewerbe- oder SVS-Pflichten. Wie so eine private Rechnung aussieht, zeigt Privatrechnung schreiben in Österreich.

Häufige Fehler bei Honorarnoten

  • Falsche USt ausgewiesen - Heilberufe und Kleinunternehmer dürfen keine USt ausweisen (außer du hast auf die Kleinunternehmerbefreiung verzichtet). Wird trotzdem USt draufgeschrieben, schuldet man den Betrag dem Finanzamt (Steuerschuld kraft Rechnungslegung, § 11 Abs. 12 UStG).
  • Fehlender Befreiungshinweis - Bei Kleinunternehmern und Heilberufen ist der Hinweis auf die Steuerbefreiung Pflicht. Ohne Hinweis gilt die Honorarnote als formal fehlerhaft.
  • Keine fortlaufende Nummer - Über 400 EUR brutto ist eine fortlaufende Nummerierung Pflicht (Kleinunternehmer, die vereinfacht abrechnen, sind ausgenommen). Jede Nummer darf nur einmal vorkommen, und die Vergabe muss nachvollziehbar fortlaufend sein. Auch ohne Pflicht lohnt sich die Nummer für die eigene Ablage.
  • UID-Nummer vergessen - Über 400 EUR brutto gehört deine UID auf die Honorarnote, sofern du Umsätze mit Recht auf Vorsteuerabzug erbringst (Kleinunternehmer ohne UID müssen keine angeben). Die UID des Empfängers kommt über 10.000 EUR dazu, wenn du an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen leistest.
  • Nicht in der Einkommensteuer angegeben - Honorare gehören in die Einkommensteuererklärung; bei Angestellten mit Nebeneinkünften ab 730 EUR pro Jahr. Für viele Honorartätigkeiten (etwa Vortragende oder freie Dienstnehmer) meldet der Auftraggeber die Beträge außerdem per Mitteilung nach § 109a EStG ans Finanzamt - ab 900 EUR Jahresentgelt bzw. 450 EUR je Leistung.
  • "Honorarnote" als Gewerbetreibender - Rechtlich erlaubt, aber ungewöhnlich. Bei Gewerbeleistungen (Handwerk, Handel, Gastronomie) erwarten Kunden und Finanzamt eine "Rechnung".

Ähnliche Themen

Quellen & weiterführende Links

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Honorarnote und Rechnung?

Rechtlich gibt es in Österreich keinen Unterschied - beide Dokumente unterliegen § 11 UStG und müssen dieselben Pflichtangaben enthalten. 'Honorarnote' ist die traditionelle Bezeichnung für Rechnungen von Freiberuflern (Ärzte, Anwälte, Therapeuten, Architekten, Berater), 'Rechnung' wird von Gewerbetreibenden verwendet (Handwerker, Händler, Dienstleister mit Gewerbeschein).

Darf ich als Gewerbetreibender Honorarnoten statt Rechnungen schreiben?

Rechtlich ja - die Bezeichnung spielt keine Rolle, solange alle Pflichtangaben nach § 11 UStG vorhanden sind. In der Praxis wirkt das aber ungewohnt: Kunden und das Finanzamt erwarten bei Gewerbeleistungen den Begriff 'Rechnung'. Umgekehrt dürfen Freiberufler auch 'Rechnung' schreiben - viele tun das, insbesondere bei internationalen Kunden.

Welche Pflichtangaben muss eine Honorarnote enthalten?

Dieselben wie eine Rechnung (§ 11 UStG): Name und Anschrift von Leistungserbringer und -empfänger, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum, Nettobetrag, USt und Bruttobetrag (oder Befreiungshinweis), UID-Nummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum. Bei Beträgen bis 400 EUR brutto genügen vereinfachte Angaben, über 10.000 EUR kommt bei Leistungen an andere Unternehmer die UID des Empfängers dazu. Kleinunternehmer dürfen seit 2025 auch über 400 EUR die vereinfachten Angaben nutzen (§ 11 Abs. 6 UStG).

Muss ich als Arzt oder Therapeut USt auf meiner Honorarnote ausweisen?

Nein, wenn es sich um eine Heilbehandlung handelt. Heilbehandlungen sind nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit. Auf der Honorarnote steht keine USt, dafür der Hinweis: 'Steuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994.' Nicht befreit sind z.B. kosmetische Behandlungen ohne medizinische Indikation oder Gutachten für Versicherungen - dafür gilt der reguläre Steuersatz.

Muss ich als Kleinunternehmer auf der Honorarnote Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Bis 55.000 EUR Jahresumsatz brutto (seit 1.1.2025) bist du als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit: keine USt auf der Honorarnote, kein Vorsteuerabzug, dafür der Pflichthinweis 'Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG)'. Weist du trotzdem USt aus, schuldest du den Betrag dem Finanzamt - außer du hast auf die Befreiung verzichtet und zur Steuerpflicht optiert.

Wie sieht eine Honorarnotennummer aus?

Über 400 EUR brutto ist eine fortlaufende Nummerierung Pflicht. Kleinunternehmer, die seit 2025 vereinfacht abrechnen, sind davon ausgenommen, eine eindeutige Nummer bleibt für die eigene Ablage aber sinnvoll. Üblich sind Formate wie HN-2026-001, HN/2026/001 oder einfach eine fortlaufende Nummer ohne Präfix. Jede Nummer darf nur einmal vergeben werden, und die Reihenfolge muss nachvollziehbar sein - eine einzelne Lücke macht die Honorarnote aber nicht ungültig.

Muss ich Honorare in der Einkommensteuererklärung angeben?

Ja. Honorare zählen zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG) und müssen in der Einkommensteuererklärung (E1/E1a) angegeben werden. Bei Angestellten gilt ein Veranlagungsfreibetrag von 730 EUR pro Jahr (§ 39 Abs. 5 EStG) mit Einschleifregelung: Zwischen 730 und 1.460 EUR Gewinn vermindert sich der Freibetrag stufenlos, ab 1.460 EUR sind die Nebeneinkünfte voll steuerpflichtig.

Wann gilt die Kleinunternehmergrenze von 55.000 EUR?

Seit 1.1.2025 liegt die Kleinunternehmergrenze in Österreich bei 55.000 EUR Jahresumsatz brutto (vorher 35.000 EUR netto). Die Befreiung gilt nur, wenn du die Grenze weder im vorangegangenen noch im laufenden Kalenderjahr überschritten hast. Bei Überschreitung bis 10% bleibt die Befreiung im laufenden Jahr bestehen, fällt aber ab dem Folgejahr weg. Bei mehr als 10% Überschreitung werden der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, und alle folgenden USt-pflichtig - nicht mehr rückwirkend das gesamte Jahr.

Darf ich als Privatperson eine Honorarnote schreiben?

Ja, die Bezeichnung ist frei. Wer nur gelegentlich eine Leistung erbringt oder gebrauchte Gegenstände verkauft, ist kein Unternehmer im Sinne des UStG und stellt eine Rechnung ohne USt und ohne UID aus. Erst regelmäßige Tätigkeit gegen Entgelt macht dich zum Unternehmer mit den Pflichtangaben nach § 11 UStG.

Wie heißt die Honorarnote auf Englisch?

Einen eigenen englischen Begriff gibt es nicht. Üblich ist 'invoice', bei Freiberuflern auch 'fee note'. Für internationale Kunden kannst du dein Dokument einfach 'Invoice' nennen - an den Pflichtangaben nach § 11 UStG ändert die Sprache nichts.

Mit welchem Programm kann ich Honorarnoten schreiben?

Mit jedem Rechnungsprogramm, das die Pflichtangaben nach § 11 UStG abbildet und das Dokument als 'Honorarnote' beschriften kann. Österreichische Programme wie facturo bieten dafür eine eigene Einstellung, mit der neue Rechnungen standardmäßig als 'Honorarnote' beschriftet und nummeriert werden. Bei Kleinunternehmern wird zusätzlich der Hinweis nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG automatisch ergänzt.

Hinweis: Dieser Beitrag ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Eine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte ist ausgeschlossen.

facturo

Weniger Word-Vorlagen, weniger Fehler.

facturo kümmert sich um Format, Pflichtangaben und Berechnungen. 3 Rechnungen pro Monat gratis, ohne Kreditkarte.

Jetzt kostenlos starten

Löschen bestätigen