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Aktualisiert am 16. August 2026

Mahnung im Bau in Österreich richtig schreiben - mit Muster

6 Min. Lesezeit

Mahnung im Bau in Österreich richtig schreiben - mit Muster

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Zusammenfassung

  • Als Bauunternehmer in Österreich darfst du eine fällige, unbezahlte Rechnung schriftlich mahnen.
  • Auf der Mahnung anzugeben: Rechnungsnummer, offener Gesamtbetrag, ein konkretes Zahlungsdatum sowie mögliche Verzugszinsen und Betreibungskosten.
  • Ein dreistufiger Ablauf mit Zahlungserinnerung, erster und letzter Mahnung ist in der Praxis üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
  • Bei Geschäftskunden gelten bei einer vom Schuldner verantworteten Verzögerung derzeit 10,73 % Verzugszinsen und eine Betreibungskostenpauschale von 40 EUR.
  • Unten findest du kostenlose Word-Muster für alle drei Schritte.
Inhalt

Wo finde ich ein Mahnungsmuster für Bauunternehmen in Österreich?

Für offene Rechnungen im Bau kannst du drei kostenlose Word-Muster verwenden: eine Zahlungserinnerung, eine erste Mahnung und eine letzte Mahnung. Jede Vorlage gibt es für Geschäfts- und Privatkunden. Die B2B-Versionen berücksichtigen den gesetzlichen Verzugszinssatz von 10,73 % bei einer vom Schuldner verantworteten Verzögerung und die Betreibungskostenpauschale von 40 EUR. Bei Privatkunden gelten 4 % Verzugszinsen und keine gesetzliche 40-EUR-Pauschale. Trage Rechnungsnummer, offenen Gesamtbetrag und ein konkretes Zahlungsdatum ein. Prüfe vor dem Versand, ob Zinssatz und Kundentyp stimmen.

Wann darf ich mahnen?

Du darfst mahnen, sobald eine Rechnung fällig und unbezahlt ist. Wenn du auf der Rechnung ein Zahlungsziel angegeben hast (z.B. "zahlbar bis 03.10.2026"), ist der Kunde ab dem nächsten Tag automatisch in Verzug - du musst dafür keine Mahnung schicken.

Ohne vereinbartes Zahlungsziel ist das Entgelt bei Werkverträgen grundsätzlich nach Vollendung und ordnungsgemäßer Übergabe fällig. Steht der genaue Betrag erst mit der Rechnung fest, ist ohne unnötigen Aufschub nach Rechnungseingang zu zahlen.

Eine Mahnung ist für eine Klage grundsätzlich nicht Voraussetzung. Sobald die Forderung fällig ist, kannst du sie gerichtlich geltend machen. Eine schriftliche Zahlungserinnerung ist trotzdem oft der sinnvollste erste Schritt und lässt sich später leichter nachweisen.

Mahnung mit Verzugszinsen, ohne Anmeldung.
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Das 3-Stufen-Mahnverfahren

Das dreistufige Mahnverfahren ist keine gesetzliche Pflicht, aber eine bewährte Praxis. Jede Stufe wird etwas formeller und setzt eine klare Frist.

Stufe 1: Zahlungserinnerung

Die Zahlungserinnerung ist ein freundlicher Hinweis, dass eine Rechnung offen ist. Oft hat der Kunde einfach vergessen zu überweisen.

  • Ton: Sachlich und höflich
  • Frist: 7-14 Tage
  • Inhalt: Rechnungsnummer, Betrag, ursprüngliches Zahlungsziel, neue Frist, Bankverbindung
  • Versand: 5-7 Tage nach Fälligkeit, per E-Mail oder Brief

Stufe 2: 1. Mahnung

Wenn nach der Zahlungserinnerung nicht gezahlt wurde, folgt die erste Mahnung. Hier wird der Ton direkter.

  • Ton: Direkt, aber sachlich
  • Frist: 7-14 Tage
  • Inhalt: Verweis auf die Zahlungserinnerung, klare Zahlungsaufforderung, Hinweis auf Verzugszinsen und Mahnspesen
  • Versand: Per Brief, idealerweise als Einschreiben (Nachweis)

Stufe 3: 2. (letzte) Mahnung

Die letzte Mahnung vor dem Rechtsweg. Hier kündigst du rechtliche Konsequenzen an.

  • Ton: Formell und deutlich
  • Frist: 7-14 Tage (letzte Nachfrist)
  • Inhalt: "Letzte Mahnung" klar kennzeichnen, Gesamtforderung inkl. Verzugszinsen und Mahnspesen, Ankündigung gerichtlicher Schritte bei Nichtbezahlung
  • Versand: Schriftlich, bei wichtigen Forderungen per Einschreiben - damit du den Versand nachweisen kannst

Mit facturo erstellst du Mahnungen aus der offenen Rechnung. Mahnstufe, Frist und Gebühren werden vorgeschlagen; du prüfst die Angaben vor dem Versand. Mehr im Überblick zum Rechnungsprogramm für Bau & Handwerk. Kostenlos testen.

Letzte Mahnung mit Verzugszinsen und Mahngebuehr - Muster erstellt mit facturo
Erstellt mit facturo - Kostenlos Mahnungen schreiben

Welche Pflichtangaben sollte eine Mahnung in Österreich enthalten?

Gesetzliche Formvorschriften gibt es nicht. Für einen klaren, nachweisbaren Ablauf sollte deine schriftliche Mahnung trotzdem folgende Angaben enthalten:

  • Dein Firmenname und Anschrift
  • Name und Anschrift des Kunden
  • Rechnungsnummer und -datum der offenen Rechnung
  • Offener Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer, soweit diese verrechnet wurde
  • Ursprüngliches Zahlungsziel und wie lange die Rechnung überfällig ist
  • Neue Zahlungsfrist mit konkretem Datum ("bis spätestens [Datum]")
  • Bankverbindung für die Überweisung
  • Hinweis auf Verzugszinsen (bei Geschäftskunden: aktuell 10,73 % p.a., wenn der Schuldner für die Verzögerung verantwortlich ist)
  • Hinweis auf Mahnspesen / Betreibungskosten (bei Geschäftskunden: 40 EUR Pauschale)
  • Ab der letzten Mahnung: Ankündigung gerichtlicher Schritte

Verzugszinsen in Österreich

Ab dem Tag nach der Fälligkeit kannst du gesetzliche Verzugszinsen verlangen, eine Vereinbarung auf der Rechnung ist dafür nicht nötig. Bei Unternehmergeschäften gelten 10,73 % nur, wenn der Schuldner für die Verzögerung verantwortlich ist. Andernfalls beträgt der gesetzliche Zinssatz auch im B2B-Geschäft 4 %.

Geschäftskunden (B2B)

Aktuell 10,73 % p.a. (Stand: 2. Halbjahr 2026)

Die Berechnung: Basiszinssatz + 9,2 Prozentpunkte (§ 456 UGB). Der Basiszinssatz wird von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) halbjährlich (1. Jänner und 1. Juli) angepasst und liegt derzeit bei 1,53 %. Der erhöhte Zinssatz gilt nur, wenn der Schuldner für die Verzögerung verantwortlich ist. Ist er dafür nicht verantwortlich, gelten auch im B2B-Geschäft 4 % p.a.

Privatkunden (B2C)

4 % p.a. (§ 1333 ABGB)

Bei Privatkunden ist der gesetzliche Zinssatz deutlich niedriger und die Regeln strenger - insbesondere beim Verrechnen von Mahnspesen.

Berechnungsbeispiel

Eine Rechnung über 10.000 EUR netto ist seit 60 Tagen überfällig (Geschäftskunde):

Verzugszinsen = 10.000 EUR x 10,73 % x 60/365 = 176,38 EUR

Plus 40 EUR Betreibungskostenpauschale = 216,38 EUR zusätzlich zum offenen Rechnungsbetrag.

Betreibungskostenpauschale: 40 EUR (Geschäftskunden)

Bei Geschäftskunden kannst du eine Pauschale von 40 EUR für Betreibungskosten verlangen - ohne deine tatsächlichen Kosten nachweisen zu müssen (§ 458 UGB, eingeführt durch das Zahlungsverzugsgesetz 2013).

Bei Privatkunden gibt es keine gesetzliche Pauschale. Mahngebühren müssen angemessen sein und den tatsächlichen Aufwand widerspiegeln.

Was kommt nach der letzten Mahnung?

Wenn alle Mahnstufen erfolglos waren, bleibt das gerichtliche Mahnverfahren. Du bringst eine Mahnklage beim zuständigen Gericht ein, das Gericht erlässt einen Zahlungsbefehl. Reagiert der Schuldner nicht innerhalb von 4 Wochen, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar.

Rechnungsforderungen verjähren in Österreich grundsätzlich nach 3 Jahren (§ 1486 ABGB). Die Frist beginnt mit der Fälligkeit.

facturo berechnet Verzugszinsen und Mahngebühren automatisch, sobald du Mahnstufe und Kundentyp auswählst. Kostenlos testen.

Häufige Fehler bei Mahnungen

  • Zu lange warten - Je länger du wartest, desto unwahrscheinlicher wird die Zahlung. Mahne zeitnah nach Fälligkeit.
  • Keine Fristen setzen - "Bitte bald überweisen" reicht nicht. Setze ein konkretes Datum ("bis spätestens 03.10.2026").
  • Verzugszinsen vergessen - Bei Geschäftskunden stehen dir 10,73 % zu. Ob du Verzugszinsen verlangst, entscheidest du selbst; rechne sie ab dem Tag nach der Fälligkeit korrekt aus.
  • Nur mündlich mahnen - Eine mündliche Mahnung kann wirksam sein, lässt sich aber schwerer nachweisen. Schicke wichtige Mahnungen deshalb schriftlich, bei Bedarf per Einschreiben.
  • Verjährung übersehen - Nach 3 Jahren ist die Forderung verjährt. Wer jahrelang nicht mahnt, verliert seinen Anspruch.
Quellen & weiterführende Links

Häufig gestellte Fragen

Wie lange sollte die Zahlungsfrist in einer Mahnung sein?

Eine gesetzlich vorgegebene Mahnfrist gibt es in Österreich nicht. In der Praxis sind 7 bis 14 Tage üblich. Nenne immer ein konkretes Datum, bis zu dem der offene Betrag eingelangt sein muss. Ist die Forderung bereits fällig, ist eine Mahnung für die gerichtliche Geltendmachung grundsätzlich nicht Voraussetzung.

Muss ich vor einer Klage mahnen?

Nein. In Österreich gibt es keine gesetzliche Pflicht, vor einer Klage zu mahnen. Du kannst theoretisch sofort nach Fälligkeit klagen. In der Praxis ist ein strukturiertes Mahnverfahren (Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, letzte Mahnung) aber sinnvoll - es erhält die Geschäftsbeziehung und dient als Nachweis vor Gericht.

Wie hoch sind die Verzugszinsen in Österreich 2026?

Bei Geschäftskunden (B2B) beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 10,73 % p.a. (Basiszinssatz 1,53 % + 9,2 Prozentpunkte, Stand 2. Halbjahr 2026), wenn der Schuldner für die Verzögerung verantwortlich ist. Andernfalls gelten auch im B2B-Geschäft 4 % p.a.; bei Privatkunden gelten ebenfalls 4 % p.a.

Was ist die 40-EUR-Betreibungskostenpauschale?

Bei Geschäftskunden kannst du pro überfälliger Rechnung pauschal 40 EUR Betreibungskosten verlangen, ohne deine tatsächlichen Kosten nachweisen zu müssen (§ 458 UGB). Sind deine Kosten höher (z.B. Inkassogebühren), kannst du den höheren Betrag geltend machen - musst ihn dann aber belegen.

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung?

Rechtlich sind Zahlungserinnerung und Mahnung Zahlungsaufforderungen. "Zahlungserinnerung" beschreibt meist den freundlicheren Ton; eine Mahnung setzt üblicherweise ein konkretes Zahlungsdatum und nennt mögliche Folgen. Ob die Aufforderung den Verzug auslöst, hängt von der vereinbarten oder gesetzlichen Fälligkeit ab.

Wann verjährt eine Rechnungsforderung in Österreich?

Rechnungsforderungen (Werklohn) verjähren nach 3 Jahren (§ 1486 ABGB). Die Frist beginnt mit der Fälligkeit der Rechnung.

Hinweis: Dieser Beitrag ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Eine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte ist ausgeschlossen.

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