Neu: facturo AI - Rechnungen über WhatsApp Ansehen

Aktualisiert am 06. September 2026

Schlussrechnung mit Teilrechnungen: Muster für Österreich

6 Min. Lesezeit

Schlussrechnung mit Teilrechnungen: Muster für Österreich

Kostenlose Word-Vorlage

Herunterladen und anpassen

Zusammenfassung

  • Eine Schlussrechnung fasst am Projektende die gesamte Leistung zusammen und zieht alle zuvor abgerechneten Teilbeträge inklusive USt ab. Offen bleibt nur der Restbetrag.
  • Teilrechnungen rechnen während eines längeren Projekts bereits erbrachte, abgrenzbare Leistungen ab - beispielsweise monatlich oder nach einem Bau- oder Projektabschnitt.
  • Jede Teilrechnung ist eine eigenständige Rechnung mit allen Pflichtangaben laut § 11 UStG.
  • Achtung: In der Schlussrechnung müssen die Teilbeträge inklusive USt abgezogen werden - nicht nur vom Zahlungsbetrag. Sonst kannst du die ausgewiesene Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung zusätzlich schulden.
Inhalt

Was ist der Unterschied zwischen Teilrechnung, Abschlagsrechnung, Akontorechnung und Anzahlungsrechnung?

Im Bau werden diese Begriffe im Alltag teilweise ähnlich verwendet. Steuerlich entscheidet aber nicht die Überschrift, sondern der Inhalt der Rechnung:

  • Teilrechnung - rechnet eine bereits erbrachte, abgrenzbare Teilleistung ab, etwa einen fertigen Bauabschnitt.
  • Abschlagsrechnung / Akontorechnung - kann je nach Vertrag eine laufende Zahlung auf den Projektfortschritt oder eine Vorauszahlung betreffen.
  • Anzahlungsrechnung - fordert einen Teilbetrag, bevor die Leistung vollständig erbracht wurde.
  • Schlussrechnung - stellt am Projektende die Gesamtleistung und die bereits abgerechneten Teilbeträge nachvollziehbar gegenüber.

Deshalb sollten Leistungsstand, Leistungszeitraum und Zahlungsart eindeutig aus jeder Rechnung hervorgehen. Wann die Umsatzsteuer entsteht und wie der Betrag in der Schlussrechnung abzusetzen ist, richtet sich nach diesen Angaben.

Typischerweise werden Teil- und Schlussrechnungen in Bauprojekten, Renovierungen, IT-Projekten, langfristiger Beratung und Handwerksaufträgen verwendet.

Welche Pflichtangaben brauchen Teil- und Schlussrechnungen?

Teilrechnungen und Schlussrechnungen unterliegen denselben Anforderungen wie reguläre Rechnungen (§ 11 UStG):

  • Name und Anschrift beider Parteien
  • Menge und Bezeichnung der Leistung
  • Leistungszeitraum
  • Entgelt, Steuerbetrag und Steuersatz
  • UID-Nummer des leistenden Unternehmens. Achtung: bei Rechnungen über 10.000 EUR Gesamtbetrag ist zusätzlich die UID-Nummer des empfangenden Unternehmens anzugeben!
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • Klar erkennbar als Teilrechnung bzw. Schlussrechnung

Die Schlussrechnung muss zusätzlich die bereits abgerechneten Teilbeträge und die darauf entfallende USt nachvollziehbar vom Gesamtbetrag absetzen. Die Angabe der einzelnen Rechnungsnummern ist empfehlenswert, aber laut UStR 2000 (Rz 1525) reicht auch ein pauschaler Abzug.

Tipp: Teil- und Schlussrechnungen mit automatischem Abzug gibt es in facturo Pro, einem Rechnungsprogramm aus Österreich. Du wählst die Teilrechnungen des Projekts aus, facturo zieht sie mit Netto und USt ab und berechnet den Restbetrag. Schau dir den Ablauf in der Demo an, die Details stehen auf der Seite Teilrechnung & Schlussrechnung Software. Angebote und bis zu 3 normale Rechnungen pro Monat gibt es im kostenlosen Konto.

Schlussrechnung mit Abzug der Teilrechnungen. Pro-Feature, in der Demo testen.
Demo testen

Wie ziehst du die USt der Teilrechnungen richtig ab?

Besonders teuer wird es, wenn die Schlussrechnung die USt des Gesamtbetrags ausweist, ohne die bereits verrechnete USt sauber abzuziehen. Das Finanzamt behandelt die volle USt auf der Schlussrechnung als neue Steuerschuld - zusätzlich zur bereits abgeführten USt der Teilrechnungen.

Die Schlussrechnung braucht dafür drei Rechenschritte:

  1. Gesamtleistung mit Netto, USt und Brutto ausweisen.
  2. Bereits abgerechnete Teilbeträge jeweils mit Netto und USt absetzen.
  3. Den noch offenen Netto-, USt- und Bruttorestbetrag ausweisen.

Rechnungsprogramme mit eigener Schlussrechnungs-Funktion wie facturo übernehmen diesen Abzug automatisch. Beim Erstellen der Schlussrechnung werden die gewählten Teilrechnungen inklusive Netto- und USt-Beträgen als Abzugszeilen eingefügt.

Wie sieht eine Schlussrechnung mit Teilrechnungen aus?

Ein Handwerker renoviert ein Bad für 12.000 EUR netto (zzgl. 20% USt) und stellt zwei Teilrechnungen:

Position Netto USt (20%) Brutto
Gesamtleistung 12.000 EUR 2.400 EUR 14.400 EUR
Teilrechnung 1 4.000 EUR 800 EUR 4.800 EUR
Teilrechnung 2 5.000 EUR 1.000 EUR 6.000 EUR
Offener Rest laut Schlussrechnung 3.000 EUR 600 EUR 3.600 EUR

14.400 EUR Gesamtleistung - 4.800 EUR - 6.000 EUR = 3.600 EUR Schlussbetrag.

Teilrechnung 1 - Demontage & Rohinstallation

4.000 EUR netto + 800 EUR USt = 4.800 EUR brutto

Teilrechnung 1 - Demontage und Rohinstallation, 4.800 EUR brutto

Teilrechnung 2 - Fliesen & Sanitär

5.000 EUR netto + 1.000 EUR USt = 6.000 EUR brutto

Teilrechnung 2 - Fliesen und Sanitär, 6.000 EUR brutto

Schlussrechnung

Die Schlussrechnung weist alle 12.000 EUR netto aus und zieht beide Teilrechnungen ab. Damit beträgt der noch offene Schlussbetrag 3.600 EUR.

Schlussrechnung - Gesamtleistung 12.000 EUR netto, abzüglich Teilrechnungen, Schlussbetrag 3.600 EUR

Vorlage: Wir haben kostenlose Word-Vorlagen für Teilrechnungen und Schlussrechnungen erstellt - zum Herunterladen, mit USt (20%).

Wer die Positionen ohnehin am Handy notiert, kann mit facturo AI die Rechnung direkt per WhatsApp erstellen und sie danach im Konto weiterbearbeiten.

Fristen nach ÖNORM B 2110

Für Bauaufträge in Österreich gelten die Fristen der ÖNORM B 2110:

  • Schlussrechnung einreichen: Innerhalb von 2 Monaten nach Projektabnahme
  • Prüfung durch Auftraggeber:
    • Auftragsvolumen unter 100.000 EUR: 30 Tage
    • Auftragsvolumen ab 100.000 EUR: 60 Tage
  • Zahlung: Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung (sofern nicht anders vereinbart)

Tipp: In der Praxis werden diese Fristen oft vertraglich angepasst. Prüfe immer deinen Bauvertrag.

Welche Fehler passieren bei Teil- und Schlussrechnungen häufig?

  • Doppelte USt - USt auf den Gesamtbetrag in der Schlussrechnung, ohne die USt der Teilrechnungen abzuziehen.
  • Fehlende Abzüge - Die Schlussrechnung muss die Netto- und USt-Beträge aller Teilrechnungen abziehen.
  • Falsche Bezeichnung - Teilrechnungen müssen als solche erkennbar sein, nicht einfach als "Rechnung".
  • Keine Schlussrechnung - Wer Teilrechnungen stellt, muss am Ende eine Schlussrechnung erstellen.
  • Vage Leistungsbeschreibung - "Teilzahlung laut Vertrag" reicht nicht. Jede Teilrechnung muss die konkret erbrachte Leistung beschreiben.

Wie funktioniert Reverse Charge bei Teilrechnungen im Bau?

Wenn du als Subunternehmer Bauleistungen an einen anderen Unternehmer erbringst, gilt Reverse Charge (§ 19 Abs. 1a UStG). Das bedeutet: Deine Teilrechnungen und die Schlussrechnung enthalten keine USt - die Steuerschuld geht auf den Empfänger über.

Statt USt weist du auf der Rechnung den Hinweis aus:

Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge, § 19 Abs. 1a UStG)

Die Berechnung in der Schlussrechnung funktioniert gleich wie oben beschrieben, nur ohne USt-Zeilen. Du ziehst die Netto-Beträge der Teilrechnungen vom Gesamtbetrag ab.

Wichtig: Reverse Charge gilt nur bei Bauleistungen zwischen Unternehmern. Stellst du die Rechnung an eine Privatperson, gilt die normale USt (20%). Mehr dazu in unserem Artikel Rechnung für Bauleistungen.

Quellen & weiterführende Links

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Teilrechnung und Anzahlungsrechnung?

Eine Teilrechnung wird für bereits erbrachte Leistungen gestellt. Eine Anzahlungsrechnung vor Leistungserbringung. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt - bei der Teilrechnung wurde die Leistung schon (teilweise) erbracht.

Was ist der Unterschied zwischen Teilrechnung und Abschlagsrechnung?

Im österreichischen Baualltag werden Teilrechnung, Abschlagsrechnung und Akontorechnung teils ähnlich verwendet. Steuerlich entscheidet aber nicht die Überschrift, sondern ob eine bereits erbrachte, abgrenzbare Teilleistung oder eine Vorauszahlung abgerechnet wird. Deshalb sollten Leistungsstand, Leistungszeitraum und Zahlungsart eindeutig aus der Rechnung hervorgehen.

Was ist eine kumulierte Teilrechnung?

Eine kumulierte Teilrechnung weist bei jedem Abrechnungsschritt alle Leistungen seit Projektbeginn aus und setzt die zuvor abgerechneten Beträge ab. Neu fällig ist nur der Zuwachs seit der letzten Teilrechnung. Eine nicht kumulierte Teilrechnung listet dagegen nur die Leistungen des aktuellen Abrechnungsabschnitts.

Wann muss die Schlussrechnung gestellt werden?

Nach ÖNORM B 2110 muss die Schlussrechnung innerhalb von 2 Monaten nach Projektabnahme eingereicht werden. Der Auftraggeber hat dann 30 Tage (bei Aufträgen unter 100.000 EUR) bzw. 60 Tage (ab 100.000 EUR) zur Prüfung.

Was passiert wenn ich die USt in der Schlussrechnung falsch berechne?

Wenn du in der Schlussrechnung USt auf den Gesamtbetrag berechnest, ohne die USt der Teilrechnungen abzuziehen, schuldest du die Umsatzsteuer doppelt - einmal aus den Teilrechnungen und einmal aus der Schlussrechnung. Das Finanzamt behandelt die ausgewiesene USt als Steuerschuld kraft Rechnungslegung.

Wie viele Teilrechnungen darf ich stellen?

Keine gesetzliche Obergrenze. Die Anzahl orientiert sich am Projektfortschritt und sollte vertraglich vereinbart sein. Üblich sind 2 bis 12 Teilrechnungen.

Muss ich als Kleinunternehmer etwas beachten?

Kleinunternehmer (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) können Teilrechnungen stellen. Da keine USt ausgewiesen wird, entfällt das Problem der Doppelbesteuerung. Die Schlussrechnung sollte trotzdem alle Teilrechnungen referenzieren.

Was wenn der Kunde eine Teilrechnung nicht bezahlt?

Auch eine noch offene Teilrechnung muss in der Schlussrechnung berücksichtigt werden; ihr Zahlungsstatus ändert die Abrechnung nicht. Der unbezahlte Betrag bleibt bis zur Zahlung als Forderung offen.

Muss die Schlussrechnung den Gesamtbetrag ausweisen?

Ja, immer. Die Schlussrechnung weist den Gesamtbetrag der Leistung aus und zieht dann die Teilrechnungen ab. Nur so ist die Nachvollziehbarkeit gegeben.

Welche Aufbewahrungsfrist gilt?

Wie für alle Rechnungen: 7 Jahre ab Ende des Kalenderjahres (§ 132 BAO).

Welche Software zieht Teilrechnungen automatisch von der Schlussrechnung ab?

Programme mit eigener Teil- und Schlussrechnungs-Funktion. In facturo wählst du beim Erstellen der Schlussrechnung die zugehörigen Teilrechnungen aus - ihre Netto- und USt-Beträge werden automatisch als Abzugszeilen eingefügt, sodass keine doppelte Umsatzsteuer entsteht. Wichtig bei jedem Programm: Der Abzug muss samt USt erfolgen, nicht nur vom Zahlungsbetrag.

Hinweis: Dieser Beitrag ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Eine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte ist ausgeschlossen.

facturo

Weniger Word-Vorlagen, weniger Fehler.

facturo kümmert sich um Format, Pflichtangaben und Berechnungen. 3 Rechnungen pro Monat gratis, ohne Kreditkarte.

Jetzt kostenlos starten

Löschen bestätigen