28. März 2026
HFU-Liste & Auftraggeberhaftung in Österreich (2026)
Lesezeit: 7 min
Zusammenfassung
- Wer als Generalunternehmer Subunternehmer im Bau beauftragt, haftet mit bis zu 25% der Auftragssumme für deren Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabgaben.
- Diese Auftraggeberhaftung entfällt, wenn der Subunternehmer auf der HFU-Gesamtliste (Haftungsfreistellungsliste) steht.
- Steht der Subunternehmer nicht auf der Liste, muss der Auftraggeber entweder 25% einbehalten und ans DLZ-AGH überweisen - oder das Haftungsrisiko tragen.
- Neu seit 2026: Bei Arbeitskräfteüberlassung im Bau gilt ein erhöhter Satz von 40% statt 25%. Die HFU-Liste befreit weiterhin vollständig.
Was ist die HFU-Liste?
Die HFU-Gesamtliste (Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen) ist ein öffentliches Register der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in Österreich. Steht ein Subunternehmer auf der HFU-Liste, ist der Auftraggeber von der Auftraggeberhaftung befreit - er haftet nicht für unbezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabgaben des Subunternehmers.
Steht dein Subunternehmer auf der Liste, zahlst du ganz normal. Steht er nicht drauf, musst du 25% einbehalten - oder du trägst das Risiko.
Wen betrifft die Auftraggeberhaftung?
Die Auftraggeberhaftung gilt für zwei Branchen:
- Bauleistungen - Herstellung, Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken (Maurer, Installateure, Elektriker, Maler, Fliesenleger, Dachdecker, Gerüstbauer, etc.)
- Gebäudereinigung - gewerbliche Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen
Betroffen sind beide Seiten: Auftraggeber (Generalunternehmer, Bauherren-Unternehmen) und Auftragnehmer (Subunternehmer bzw. Nachunternehmer). Als kleines Bauunternehmen bist du oft beides - Auftraggeber und Auftragnehmer. Auch EPUs (Ein-Personen-Unternehmen) können sich seit 2015 auf die HFU-Liste setzen lassen.
Auftraggeberhaftung: Die 25%-Regel
Beauftragst du als Unternehmer einen Subunternehmer mit Bauleistungen oder Gebäudereinigung, haftest du mit bis zu 25% der Auftragssumme (§ 67a ASVG, § 82a EStG):
- 20% für Sozialversicherungsbeiträge (an die ÖGK)
- 5% für lohnabhängige Abgaben (an das Finanzamt)
Das heisst: Wenn dein Subunternehmer seine SV-Beiträge oder Lohnabgaben nicht zahlt, holt sich die ÖGK bzw. das Finanzamt das Geld bei dir - bis zu einem Viertel der Auftragssumme.
Wie schützt du dich?
Es gibt zwei Wege, die Haftung auszuschliessen:
Weg 1 - HFU-Liste prüfen (empfohlen): Prüfe vor Beauftragung, ob der Subunternehmer auf der HFU-Liste steht. Wenn ja, bist du von der Haftung befreit. Kein Einbehalt nötig.
Weg 2 - Werklohnabzug (25% einbehalten): Wenn der Subunternehmer nicht auf der Liste steht, kannst du 25% des Werklohns einbehalten und direkt ans Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung (DLZ-AGH) überweisen. Dein Subunternehmer erhält dann nur 75% der Rechnungssumme. Der einbehaltene Haftungsbetrag wird auf sein SV- und Abgabenkonto gutgeschrieben.
HFU-Liste abfragen
Die HFU-Liste ist öffentlich und kostenlos abrufbar:
Online-Abfrage: sozialversicherung.at/agh
Du brauchst dafür die Dienstgebernummer oder den Firmennamen des Subunternehmers. Das Ergebnis zeigt dir, ob das Unternehmen aktuell auf der Liste steht.
Tipp: Die HFU-Liste wird tagesaktuell aktualisiert. Prüfe den Status vor jeder Beauftragung - nicht erst bei der Rechnungsprüfung. Ein Unternehmen kann jederzeit von der Liste gestrichen werden, z.B. wenn es in Beitragsrückstand gerät.
Auf die HFU-Liste kommen
Jeder Bau- oder Reinigungsbetrieb kann die Aufnahme in die HFU-Liste beantragen. Der Antrag geht an das DLZ-AGH (Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung) bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Voraussetzungen
- Mindestens 3 Jahre Bau- oder Reinigungstätigkeit in der EU/EWR/Schweiz
- Keine offenen SV-Beiträge (Toleranz bis 10% der Monatsbeiträge des Vormonats)
- Alle monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen (mBGM) abgegeben
- Kein aufrechtes Beschäftigungsverbot, keine schwerwiegenden Verwaltungsstrafen
- Seit 2015: Auch EPUs (ohne Mitarbeiter) können die Aufnahme beantragen
Ablauf
- Antrag an das DLZ-AGH stellen (online oder schriftlich)
- Die ÖGK prüft die Voraussetzungen
- Entscheidung innerhalb von 8 Wochen
- Bei Aufnahme: sofortige Eintragung in die öffentliche Liste
- Jährliche Überprüfung - bei Beitragsrückständen über der 10%-Bagatellgrenze oder fehlenden Meldungen droht die Streichung
Betriebsübernahme: Übernimmst du einen bestehenden Betrieb, werden die Bau-/Reinigungsjahre des Vorgängers auf die 3-Jahres-Frist angerechnet.
Auftraggeberhaftung und Rechnung: Drei Szenarien
Was heisst das konkret für die Rechnungsstellung und Zahlung?
Szenario 1: Subunternehmer auf der HFU-Liste
Die Rechnung wird ganz normal gestellt und bezahlt - 100% der Rechnungssumme gehen an den Subunternehmer. Keine Besonderheiten bei der Rechnungsstellung.
Bei Bauleistungen zwischen Unternehmern gilt zusätzlich Reverse Charge (§ 19 Abs. 1a UStG) - die Rechnung enthält keine USt. Mehr dazu: Rechnung für Bauleistungen. Bei längeren Projekten mit mehreren Abschlagszahlungen: Teilrechnung & Schlussrechnung im Bau.
Vorlage: Kostenlose Rechnungsvorlage für Bauunternehmer mit Reverse-Charge-Hinweis - als Word-Datei zum Herunterladen.
Szenario 2: Subunternehmer NICHT auf der HFU-Liste
Der Subunternehmer stellt die Rechnung über den vollen Betrag. Der Auftraggeber:
- Behält 25% der Netto-Rechnungssumme ein
- Überweist die 25% an das DLZ-AGH (Bankverbindung: IBAN AT41 3200 0062 0009 8210, BIC RLNWATWW)
- Zahlt die restlichen 75% an den Subunternehmer
Die Überweisung ans DLZ-AGH muss folgende Angaben enthalten: Dienstgebernummern beider Parteien, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Betrag und den Vermerk "AGH".
Alternativ kann der Auftraggeber auf den Einbehalt verzichten und 100% zahlen - dann trägt er aber das volle Haftungsrisiko.
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Berechnungsbeispiel: 25% Werklohnabzug bei Bauleistungen
Ein Generalunternehmer beauftragt einen Subunternehmer mit Verputzarbeiten (Aussenfassade, 240 m²) für 18.000 EUR netto. Der Subunternehmer steht nicht auf der HFU-Liste. Da Reverse Charge gilt (B2B-Bauleistung), enthält die Rechnung keine USt.
- 25% Werklohnabzug (AGH): 18.000 x 25% = 4.500 EUR ans DLZ-AGH
- Auszahlung an Subunternehmer: 18.000 x 75% = 13.500 EUR
Der einbehaltene Haftungsbetrag von 4.500 EUR wird vom DLZ-AGH auf das SV-Konto und Abgabenkonto des Subunternehmers gutgeschrieben.
Wichtig: Die 25% sind nicht verloren. Hat der Subunternehmer keine Rückstände, kann er die Gutschrift beim zuständigen Krankenversicherungsträger (SV-Anteil) bzw. beim Finanzamt (Lohnabgaben-Anteil) zurückfordern. Wer auf der HFU-Liste steht, vermeidet diesen Umweg komplett und erhält die vollen 18.000 EUR direkt.
Neu seit 2026: Verschärfung bei Arbeitskräfteüberlassung
Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 wurde die Auftraggeberhaftung ab 1. Jänner 2026 verschärft. Bei Arbeitskräfteüberlassung (Leiharbeit) im Bau- und Reinigungsbereich gilt jetzt ein erhöhter Haftungssatz von 40% statt 25%:
- 32% für Sozialversicherungsbeiträge (statt 20%)
- 8% für lohnabhängige Abgaben (statt 5%)
Der erhöhte Satz gilt, wenn ein Unternehmen Arbeitskräfte an dich überlasst - also nicht selbst ein Werk erbringt, sondern Personal zur Verfügung stellt. Die Abgrenzung zwischen Werkvertrag (25%) und Arbeitskräfteüberlassung (40%) ist in der Praxis oft unklar. Im Zweifel gilt: Wenn der Auftraggeber die Arbeitsanweisungen gibt und die Arbeitskräfte in seinen Betrieb eingliedert, handelt es sich um Überlassung.
Für die HFU-Liste ändert sich nichts: Steht der Subunternehmer bzw. Überlasser auf der HFU-Liste, entfällt die Haftung weiterhin vollständig - egal ob 25% oder 40%.
Häufige Fehler bei der Auftraggeberhaftung
- HFU-Liste nicht geprüft - Viele Auftraggeber prüfen die HFU-Liste nicht und merken erst bei einer Prüfung durch die ÖGK, dass sie haften. Prüfung vor jeder Beauftragung.
- 25% nicht einbehalten - Wenn der Subunternehmer nicht auf der Liste steht und du nichts einbehältst, trägst du das volle Haftungsrisiko.
- Überweisung ans DLZ-AGH ohne Angaben - Ohne Dienstgebernummern und Rechnungsdaten kann das DLZ-AGH die Zahlung nicht zuordnen. Die Haftungsbefreiung wirkt dann nicht.
- Alten HFU-Status verwenden - Die Liste wird tagesaktuell aktualisiert. Ein Unternehmen, das letztes Jahr drauf war, kann inzwischen gestrichen worden sein.
- Arbeitskräfteüberlassung als Werkvertrag behandelt - Seit 2026 gilt bei Überlassung ein Haftungssatz von 40%, nicht 25%. Die falsche Einordnung kann teuer werden.
- Auskunftspflicht ignoriert - Die ÖGK kann jederzeit Auskunft über deine Subunternehmer verlangen. Du hast 14 Tage Zeit zu antworten. Bei Verstoss drohen Geldstrafen bis zu 10.000 EUR (im Wiederholungsfall bis 20.000 EUR).
Wird die offene Rechnungssumme vom Auftraggeber nicht bezahlt, hilft ein strukturiertes Mahnverfahren: Mahnung im Bau - Richtig mahnen mit Muster & Verzugszinsen.
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Quellen & weiterführende Links
- § 67a ASVG (RIS) - Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge
- § 67b ASVG (RIS) - HFU-Gesamtliste und Haftungsfreistellung
- Auftraggeberhaftung - Entfall der Haftung (WKO) - HFU-Liste und Voraussetzungen
- Eintragung in die HFU-Gesamtliste (USP) - Antrag und Voraussetzungen
- HFU-Liste - Unser Service (ÖGK) - Informationen der Österreichischen Gesundheitskasse
- HFU-Gesamtliste Abfrage (sozialversicherung.at) - Online-Abfrage der HFU-Liste
- § 82a EStG (RIS) - Haftung für lohnabhängige Abgaben
- § 19 UStG 1994 (RIS) - Reverse Charge bei Bauleistungen
- Erweiterung der Auftraggeberhaftung seit 2026 (TPA) - Betrugsbekämpfungsgesetz und 40%-Regel bei Arbeitskräfteüberlassung
Häufig gestellte Fragen
Was ist die HFU-Liste?
Die HFU-Gesamtliste (Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen) ist ein öffentliches Register der Österreichischen Gesundheitskasse. Sie listet Bau- und Reinigungsunternehmen auf, bei denen der Auftraggeber von der Auftraggeberhaftung befreit ist. Steht der Subunternehmer auf der Liste, muss der Auftraggeber keine 25% einbehalten.
Wie viel Prozent muss ich als Auftraggeber einbehalten?
Wenn dein Subunternehmer nicht auf der HFU-Liste steht, kannst du 25% der Netto-Rechnungssumme einbehalten und ans Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung (DLZ-AGH) überweisen. 20% davon sind für Sozialversicherungsbeiträge, 5% für lohnabhängige Abgaben. Damit bist du von der Haftung befreit.
Wo kann ich die HFU-Liste abfragen?
Die HFU-Liste ist kostenlos online abrufbar unter sozialversicherung.at/agh. Du kannst nach Dienstgebernummer oder Firmenname suchen. Prüfe den Status vor jeder Beauftragung, da sich die Liste laufend ändert.
Wie komme ich auf die HFU-Liste?
Du stellst einen Antrag beim DLZ-AGH. Voraussetzungen: mindestens 3 Jahre Bau- oder Reinigungstätigkeit in der EU/EWR/Schweiz, keine offenen SV-Beiträge (max. 10% Toleranz), alle Meldungen abgegeben. Die Entscheidung dauert bis zu 8 Wochen. Seit 2015 können auch EPUs die Aufnahme beantragen.
Was passiert, wenn mein Subunternehmer nicht auf der HFU-Liste steht?
Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder du behältst 25% der Rechnungssumme ein und überweist sie ans DLZ-AGH - dann haftest du nicht. Oder du zahlst die volle Summe und trägst das Risiko, dass du bei Beitragsrückständen des Subunternehmers mit bis zu 25% der Auftragssumme haftest.
Gilt die Auftraggeberhaftung auch für EPUs?
Ja. Die Auftraggeberhaftung gilt für alle Unternehmen, die Subunternehmer mit Bauleistungen oder Gebäudereinigung beauftragen - unabhängig von der Unternehmensgrösse. EPUs können sich seit 2015 auch selbst auf die HFU-Liste setzen lassen, um für ihre Auftraggeber attraktiver zu sein.
Was hat sich 2026 bei der Auftraggeberhaftung geändert?
Seit 1. Jänner 2026 gilt bei Arbeitskräfteüberlassung im Bau- und Reinigungsbereich ein erhöhter Haftungssatz von 40% statt 25% (32% SV-Beiträge + 8% Lohnabgaben). Bei Werkverträgen bleibt es bei 25%. Die HFU-Liste befreit weiterhin vollständig von der Haftung - egal ob 25% oder 40%.
Was ist der Unterschied zwischen 25% und 40% Auftraggeberhaftung?
25% gilt bei Werkverträgen (Subunternehmer erbringt ein konkretes Werk). 40% gilt seit 2026 bei Arbeitskräfteüberlassung (Leiharbeit), wenn der Überlasser Personal zur Verfügung stellt, ohne selbst ein Werk zu erbringen. In beiden Fällen entfällt die Haftung, wenn der Subunternehmer bzw. Überlasser auf der HFU-Liste steht.
Gilt die Auftraggeberhaftung auch für ausländische Subunternehmer?
Ja. Die Auftraggeberhaftung gilt unabhängig davon, ob der Subunternehmer ein österreichisches oder ausländisches Unternehmen ist. Ausländische Subunternehmer können sich ebenfalls auf die HFU-Liste setzen lassen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen (u.a. mindestens 3 Jahre Bautätigkeit in der EU/EWR/Schweiz).
Was ist das DLZ-AGH?
Das DLZ-AGH (Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung) ist eine Servicestelle der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Dorthin überweist der Auftraggeber die einbehaltenen 25% (bzw. 40%) des Werklohns. Das DLZ-AGH nimmt auch Anträge auf Aufnahme in die HFU-Liste entgegen.
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