Aktualisiert am 21. August 2026
Mahnung schreiben in Österreich - Anleitung, Verzugszinsen & Vorlage
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Zusammenfassung
- Wenn ein Kunde nicht zahlt, hilft ein strukturiertes Mahnwesen, ohne sofort vor Gericht zu gehen.
- In Österreich gilt üblicherweise ein 3-stufiger Ablauf: Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, letzte Mahnung.
- Wichtig ist, wer dir Geld schuldet. Gegenüber Unternehmern gelten bei verschuldetem Verzug 10,73% Verzugszinsen und eine 40-Euro-Pauschale, gegenüber Verbrauchern nur 4% Zinsen und keine Pauschale.
- Dieser Beitrag erklärt die Fristen, Zinsberechnung und Formulierungen - speziell für Österreich, mit kostenlosem Generator.
Inhalt
- 1 Kostenlose Mahnung erstellen
- 2 Wann darf ich mahnen? Verzug tritt automatisch ein
- 3 Der 3-stufige Mahnablauf
- 4 Wie hoch sind die Verzugszinsen in Österreich? B2B vs. Verbraucher
- 4.1 Geschäftskunden (B2B): 10,73% p.a.
- 4.2 Verbraucher (B2C): 4% p.a.
- 4.3 So werden Verzugszinsen berechnet
- 5 Darf ich Mahngebühren verrechnen? Mahnspesen und die 40-Euro-Pauschale
- 6 Was muss auf einer Mahnung stehen?
- 7 Häufige Fehler
- 8 Verwandte Themen
- 9 Häufig gestellte Fragen
Kostenlose Mahnung erstellen
Mit unserem kostenlosen Mahnung-Generator erstellst du in wenigen Minuten eine vollständige Mahnung für Österreich als PDF - inklusive automatisch berechneter Verzugszinsen und Mahngebühr, ohne Anmeldung.
Du wählst einfach aus, ob dein Schuldner ein Unternehmen (B2B) oder eine Privatperson (B2C) ist - den richtigen Zinssatz und die zulässige Mahngebühr berechnet der Generator automatisch für dich. Viele Vorlagen und Generatoren aus Deutschland rechnen hier mit den BGB-Sätzen, die in Österreich nicht gelten.
Lieber in Word arbeiten? Alle drei Mahnstufen gibt es auch als kostenlose Mahnung Vorlage für Österreich zum Herunterladen - jeweils in einer B2B- und einer B2C-Variante.
Wann darf ich mahnen? Verzug tritt automatisch ein
In Österreich gerät dein Kunde in Verzug, sobald die auf der Rechnung genannte Zahlungsfrist abgelaufen ist - eine Mahnung ist dafür nicht Voraussetzung (§ 1334 ABGB, "dies interpellat pro homine", der Tag mahnt an Stelle des Menschen).
Verzugszinsen laufen damit bereits ab dem ersten Tag nach Fälligkeit, auch wenn du noch keine einzige Mahnung geschickt hast. Steht kein Zahlungstermin auf der Rechnung, ist die Zahlung ohne unnötigen Aufschub nach Leistung bzw. Rechnungseingang fällig, in Verzug kommt der Kunde dann aber erst, wenn du ihn einmahnst (§ 1334 ABGB). Deshalb ist es am besten, auf jede Rechnung ein konkretes Zahlungsziel anzugeben.
Du musst keine bestimmte Anzahl an Mahnungen schreiben, bevor du weitere Schritte setzt. Der übliche 3-stufige Ablauf ist eine praktische Konvention, aber keine gesetzliche Pflicht.
Der 3-stufige Mahnablauf
- Stufe 1 - Zahlungserinnerung: Ein freundlicher Hinweis, dass die Zahlung offen ist, meist ohne Mahngebühr und oft noch ohne ausgewiesene Zinsen. Sie soll höflich an die Rechnung erinnern, mehr nicht.
- Stufe 2 - 1. Mahnung: Bestimmter Ton, konkrete Nachfrist. Ab hier werden üblicherweise Verzugszinsen und im B2B-Bereich die 40-Euro-Pauschale ausgewiesen (zulässig ab Verzugseintritt, § 458 UGB).
- Stufe 3 - Letzte Mahnung: Deutliche Aufforderung mit letzter Frist und Ankündigung von Mahnklage oder Inkasso.
Zahlt der Kunde auch nach der letzten Mahnung nicht, folgt typischerweise das gerichtliche Mahnverfahren (Mahnklage) oder die Übergabe an ein Inkassobüro.
Wie hoch sind die Verzugszinsen in Österreich? B2B vs. Verbraucher
Wie hoch die Verzugszinsen sind, hängt davon ab, wer dir Geld schuldet. Das ist der wichtigste Unterschied - und der Grund, warum deutsche Tools in Österreich falsch rechnen. Gemeint ist die Rolle im Geschäft, nicht die Rechtsform. Ein EPU, das bei dir als Unternehmer bestellt, ist B2B; eine Privatperson, die für den eigenen Haushalt kauft, ist Verbraucher (B2C).
Geschäftskunden (B2B): 10,73% p.a.
Bei Geschäften zwischen Unternehmern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz bei verschuldetem Verzug 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB).
Maßgeblich ist der Basiszinssatz der OeNB am 1. Jänner bzw. 1. Juli, er gilt dann für das ganze Halbjahr (§ 456 UGB). Seit 11. Juni 2025 liegt er unverändert bei 1,53%, also auch per 1. Juli 2026. Daraus ergibt sich:
1,53% (Basiszinssatz) + 9,2 Prozentpunkte = 10,73% p.a. (für das gesamte Jahr 2026)
Ist der Verzug ausnahmsweise nicht vom Schuldner verschuldet, gilt auch im B2B-Bereich nur der Satz von 4%.
Verbraucher (B2C): 4% p.a.
Schuldet dir eine Privatperson Geld, gilt der fixe gesetzliche Verzugszinssatz von 4% p.a. (§ 1333 iVm § 1000 Abs. 1 ABGB). Dieser Satz ist nicht an den Basiszinssatz gekoppelt und ändert sich nicht halbjährlich.
So werden Verzugszinsen berechnet
Die Formel für einfache Verzugszinsen lautet:
Zinsen = offener Betrag x Zinssatz x Tage im Verzug / 365
Beispiel: Offene Rechnung 1.000 EUR, Geschäftskunde, 30 Tage überfällig:
1.000 x 10,73% x 30 / 365 = 8,82 EUR Verzugszinsen
Im selben Fall wären es bei einer Privatperson (4%) nur 3,29 EUR. Unser Mahnung-Generator rechnet das automatisch, sobald du Betrag, Fälligkeitsdatum und Kundentyp eingibst.
Darf ich Mahngebühren verrechnen? Mahnspesen und die 40-Euro-Pauschale
Gegenüber einem Unternehmer steht dir bei Verzug zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro für Betreibungskosten zu (§ 458 UGB) - unabhängig davon, wie viel Aufwand dir tatsächlich entstanden ist. Diese Pauschale fällt pro Forderung nur einmal an, nicht pro Mahnung. Drei Mahnungen ergeben also nicht 120 Euro, sondern in Summe 40 Euro.
Gegenüber Verbrauchern ist diese Pauschale nicht zulässig. Hier dürfen nur die tatsächlich angefallenen, angemessenen und vorab vereinbarten Mahnspesen verrechnet werden. Mahnspesen-Klauseln gegenüber Verbrauchern sind unwirksam, wenn die Beträge nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen (§ 6 Abs. 1 Z 15 KSchG). Wer einer Privatperson pauschal 40 Euro verrechnet, riskiert, die Kosten gar nicht durchzusetzen.
Deshalb setzt unser Generator die Mahngebühr nur bei Geschäftskunden automatisch auf 40 Euro, bei Privatkunden auf null (editierbar, falls du konkrete Mahnspesen belegen kannst).
Was muss auf einer Mahnung stehen?
Gesetzliche Formvorschriften gibt es keine, eine Mahnung ist formfrei. Damit sie wirkt und später vor Gericht nachvollziehbar ist, gehört hinein:
- Absender und Empfänger - deine Daten und die des Schuldners
- Bezug zur Rechnung - Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, ursprüngliche Fälligkeit
- Mahnstufe - Zahlungserinnerung, 1. oder letzte Mahnung
- Offener Betrag und - je nach Stufe - Verzugszinsen und Mahngebühr
- Gesamtbetrag der jetzt offenen Forderung
- Neue Zahlungsfrist mit konkretem Datum
- Bankverbindung (IBAN) und Verwendungszweck
So sieht eine vollständige 1. Mahnung aus - mit Rechnungsbezug, Verzugszinsen, Mahngebühr und neuer Zahlungsfrist:
Ein konkretes Zahlungsdatum ("bis spätestens 28.06.2026") wirkt deutlich verbindlicher als vage Formulierungen wie "umgehend" oder "zeitnah".
Häufige Fehler
- Deutsche Regeln anwenden - Der Basiszinssatz-Aufschlag und die Zinssätze unterscheiden sich zwischen Deutschland und Österreich. In Österreich gelten § 456 UGB und § 1333 ABGB.
- B2C wie B2B behandeln - Gegenüber Privatpersonen 40 Euro Pauschale und 10,73% zu verlangen, ist rechtlich nicht haltbar.
- Zinsen erst ab Mahnung rechnen - Zinsen laufen ab Fälligkeit, nicht erst ab der ersten Mahnung.
- Keine Frist setzen - Ohne konkretes neues Zahlungsdatum ist die Mahnung schwächer und schlechter durchsetzbar.
Verwandte Themen
- Lieber eine fertige Word-Vorlage ausfüllen? Siehe Mahnung Vorlage - alle 3 Mahnstufen.
- Baubranche mit ÖNORM-Fristen? Siehe Mahnung schreiben für Bauunternehmer.
- Rechnest du als Freiberufler mit einer Honorarnote ab? Siehe Honorarnote oder Rechnung.
Quellen & weiterführende Links
- § 456 UGB (RIS) - Verzugszinsen zwischen Unternehmern
- § 458 UGB (RIS) - Pauschale von 40 Euro für Betreibungskosten
- § 1333 ABGB (RIS) - Verzugszinsen, Verbraucher
- § 1334 ABGB (RIS) - Eintritt des Verzugs
- § 1000 ABGB (RIS) - gesetzlicher Zinssatz von 4%
- § 6 KSchG (RIS) - Abs. 1 Z 15, Mahnspesen gegenüber Verbrauchern
- Basiszinssatz (OeNB) - 1,53% seit 11.06.2025
- Zahlungsverzug des Geschäftspartners (WKO)
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Mahnungen muss ich schreiben, bevor ich rechtliche Schritte einleiten kann?
In Österreich gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine bestimmte Anzahl an Mahnungen zu schreiben. Verzug tritt schon mit Überschreiten der Zahlungsfrist ein (§ 1334 ABGB). Üblich ist ein dreistufiger Ablauf: Zahlungserinnerung, 1. Mahnung und letzte Mahnung. Danach kann ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein Inkassobüro folgen.
Wie hoch sind die Verzugszinsen in Österreich?
Bei Geschäften zwischen Unternehmern (B2B) betragen die gesetzlichen Verzugszinsen bei verschuldetem Verzug 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) - im Jahr 2026 also 10,73% p.a. (Stand 1. Juli 2026). Gegenüber Verbrauchern (B2C) gilt der fixe Zinssatz von 4% p.a. (§ 1333 iVm § 1000 ABGB).
Darf ich eine Mahngebühr verrechnen?
Gegenüber Unternehmern steht dir bei Verzug eine Pauschale von 40 Euro für Betreibungskosten zu (§ 458 UGB), unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Gegenüber Verbrauchern dürfen nur die tatsächlich angefallenen, angemessenen und vorab vereinbarten Mahnspesen verrechnet werden - pauschale Mahngebühren sind hier nicht zulässig (§ 6 Abs. 1 Z 15 KSchG).
Ab wann laufen Verzugszinsen?
Steht ein Zahlungstermin auf der Rechnung, laufen Verzugszinsen ab dem Tag danach, ohne dass du mahnen musst (§ 1334 ABGB). Ohne Zahlungstermin beginnt der Verzug erst mit deiner Einmahnung.
Wie berechne ich Verzugszinsen?
Die Formel lautet: offener Betrag x Zinssatz x Tage im Verzug / 365. Beispiel: 1.000 Euro, Geschäftskunde (10,73%), 30 Tage überfällig ergeben 1.000 x 10,73% x 30 / 365 = 8,82 Euro. Der kostenlose Mahnung-Generator von facturo rechnet das automatisch.
Hinweis: Dieser Beitrag ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Eine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte ist ausgeschlossen.
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