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Mahnung Zahlungserinnerung Verzugszinsen Österreich

Mahnung Vorlage - alle 3 Mahnstufen

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Kostenlose Word-Vorlagen für Mahnungen in Österreich - alle drei Mahnstufen auf einer Seite: Zahlungserinnerung, 1. Mahnung und 2. (letzte) Mahnung.

Jede Stufe gibt es in zwei Varianten: für Geschäftskunden (B2B) mit Verzugszinsen von 10,73% p.a. (§ 456 UGB) und der 40-Euro-Pauschale für Betreibungskosten (§ 458 UGB), und für Privatkunden (B2C) mit den gesetzlichen Verzugszinsen von 4% p.a. (§ 1333 ABGB) - ohne Pauschale, weil die gegenüber Verbrauchern nicht zulässig ist.

Oder direkt online erstellen: Der kostenlose Mahnung-Generator berechnet Verzugszinsen und Mahngebühr automatisch und erstellt deine Mahnung als fertiges PDF - ohne Anmeldung.

Mehr dazu: Mahnung schreiben in Österreich - Anleitung, Verzugszinsen & Vorlage

Welche Mahnstufe brauche ich?

  1. Zahlungserinnerung - Die freundliche erste Stufe, üblicherweise 3-7 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist. Noch keine Verzugszinsen oder Gebühren ausgewiesen.
  2. 1. Mahnung - Formelle Zahlungsaufforderung mit konkreter Nachfrist, wenn die Erinnerung nichts gebracht hat. Jetzt werden Verzugszinsen ausgewiesen, bei Geschäftskunden auch die Mahngebühr.
  3. 2. (letzte) Mahnung - Letzte Frist mit Ankündigung rechtlicher Schritte (gerichtliches Mahnverfahren oder Inkasso).

Wichtig: Der 3-stufige Ablauf ist eine Konvention, keine Pflicht. Verzug tritt in Österreich automatisch mit Ablauf der Zahlungsfrist ein (§ 1334 ABGB) - Verzugszinsen laufen ab Fälligkeit, nicht erst ab der ersten Mahnung.

B2B oder B2C - welche Variante?

Geschäftskunden (B2B) Privatkunden (B2C)
Verzugszinsen 10,73% p.a. (§ 456 UGB: Basiszinssatz 1,53% + 9,2 Prozentpunkte) 4% p.a. (§ 1333 ABGB)
Mahngebühr 40-Euro-Pauschale (§ 458 UGB), einmal pro Forderung Keine Pauschale - nur tatsächliche, vorab vereinbarte Mahnspesen

Die 40-Euro-Pauschale fällt pro Forderung nur einmal an, nicht pro Mahnung - drei Mahnungen ergeben in Summe 40 Euro, nicht 120.

So füllst du die Vorlage aus

  1. Bezug zur Originalrechnung - Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, offener Betrag und ursprüngliche Fälligkeit eintragen.
  2. Neue Zahlungsfrist setzen - Immer mit konkretem Datum ("bis spätestens 28.07.2026"), nicht "umgehend". Üblich: 10-14 Tage, bei der letzten Mahnung 7-10 Tage.
  3. Verzugszinsen berechnen - Formel: offener Betrag x Zinssatz x Verzugstage / 365. Die Verzugstage zählen ab der ursprünglichen Fälligkeit. Oder du lässt den Mahnung-Generator rechnen.
  4. Mahngebühr (nur B2B) - 40 EUR Pauschale gem. § 458 UGB eintragen, falls noch nicht in einer früheren Mahnung verrechnet.
  5. Bankverbindung angeben - IBAN und Verwendungszweck (Rechnungsnummer) gut sichtbar, damit sofort überwiesen werden kann.

Gut zu wissen

  • Fristen, Zinsberechnung und Formulierungen im Detail erklärt unser Leitfaden Mahnung schreiben in Österreich.
  • Vorsicht bei Vorlagen aus Deutschland: Dort gelten andere Zinssätze und ein anderer Basiszinssatz-Aufschlag (BGB statt UGB/ABGB).
  • Baubranche mit ÖNORM-Fristen? Dafür gibt es eigene Vorlagen: Zahlungserinnerung, 1. Mahnung und letzte Mahnung für Bauunternehmer.

Hinweis: Diese Vorlage ist sorgfältig erstellt, ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Eine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte ist ausgeschlossen.

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