Teilrechnung & Schlussrechnung Software für Bau & Handwerk in Österreich

Mit facturo stellst du während des Projekts Teilrechnungen und am Ende die Schlussrechnung: Jede Teilrechnung wird automatisch mit Netto und USt abgezogen, der Restbetrag ist korrekt berechnet. Der teuerste Fehler am Bau, die doppelt geschuldete Umsatzsteuer, passiert dir damit nicht.

Aktualisiert: Juli 2026

Demo einer Schlussrechnung aus facturo: drei Positionen, Abzug von zwei Teilrechnungen mit Netto und USt, automatisch berechneter Schlussbetrag

Kurz gesagt: facturo ist ein Rechnungsprogramm aus Österreich, mit dem du Teilrechnungen (auch Abschlags- oder Akontorechnungen genannt) und die Schlussrechnung für deine Projekte erstellst. Die Schlussrechnung zieht jede Teilrechnung automatisch als eigene Zeile mit Netto und USt ab und weist den Restbetrag aus - damit die Umsatzsteuer nicht doppelt ausgewiesen wird und du sie nicht doppelt schuldest (§ 11 Abs. 12 UStG). Bis zu 3 Rechnungen pro Monat sind dauerhaft kostenlos; Teil- und Schlussrechnungen gibt es im Pro-Tarif um 19 EUR pro Monat ohne Mindestlaufzeit.

Der teuerste Fehler bei Schlussrechnungen

In der Schlussrechnung müssen bereits verrechnete Teilentgelte offen abgezogen werden, und zwar getrennt nach Netto und Umsatzsteuer. Wer stattdessen nur den Bruttobetrag abzieht oder die Teilrechnungen ganz vergisst, weist die USt doppelt aus: einmal in den Teilrechnungen, einmal in der Schlussrechnung. Die Folge steht in § 11 Abs. 12 UStG: Die zu viel ausgewiesene Steuer wird kraft Rechnungslegung zusätzlich geschuldet, bis die Rechnung berichtigt ist. Dein Auftraggeber darf sich die doppelt ausgewiesene Vorsteuer außerdem nicht abziehen. Nachlesen kannst du das bei der WKO (FAQ zur Rechnung im Umsatzsteuerrecht), im Gesetzestext (§ 11 UStG) und bei KPS Steuerberatung.

Genau diesen Fehler nimmt dir facturo ab: Beim Erstellen der Schlussrechnung wählst du die Teilrechnungen des Projekts aus, und facturo setzt jede davon automatisch als eigene Abzugszeile mit Netto und USt aufs PDF und berechnet den Schlussbetrag. Kein Nachrechnen, kein doppelter Steuerausweis.

So funktioniert's in facturo

Teil- und Schlussrechnungen sind in facturo normale Rechnungen mit einem eigenen Rechnungstyp - du brauchst keine Extra-Software und keine Tabellenkalkulation daneben.

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Teilrechnungen stellen

Beim Erstellen einer Rechnung wählst du den Typ "Teilrechnung" und nummerierst sie durch (1. Teilrechnung, 2. Teilrechnung, ...). Jede Teilrechnung ist eine vollwertige Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG.

2

Schlussrechnung erstellen

Am Projektende wählst du den Typ "Schlussrechnung" und hakst die Teilrechnungen des Kunden an. facturo übernimmt die Positionen und warnt dich, wenn eine Teilrechnung schon in einer anderen Schlussrechnung verrechnet wurde.

3

Abzug und Restbetrag kommen automatisch

Das PDF zeigt die Gesamtleistung, darunter jede Teilrechnung als eigene Abzugszeile mit Netto und USt, und zum Schluss den offenen Schlussbetrag. Bei Reverse Charge entfällt die USt automatisch auf allen Rechnungen.

Teil- und Schlussrechnungen sind Teil des Pro-Tarifs. Die ausführliche Anleitung mit Muster findest du im Guide Teilrechnung & Schlussrechnung in Österreich.

So sieht ein korrekter Teilrechnungs-Abzug aus

Beispiel: Ein Auftrag über 30.000 EUR netto bei 20 % USt, während des Projekts wurden zwei Teilrechnungen gestellt. Die Schlussrechnung weist die Gesamtleistung aus und zieht jede Teilrechnung mit Netto und USt einzeln ab:

Netto USt (20 %) Brutto
Gesamtleistung laut Auftrag 30.000 EUR 6.000 EUR 36.000 EUR
abzüglich 1. Teilrechnung -10.000 EUR -2.000 EUR -12.000 EUR
abzüglich 2. Teilrechnung -12.000 EUR -2.400 EUR -14.400 EUR
Restforderung (Schlussbetrag) 8.000 EUR 1.600 EUR 9.600 EUR

Entscheidend ist, dass jede Teilrechnung als eigene Minuszeile mit Netto- und USt-Betrag auftaucht. Nur so ist die Umsatzsteuer in der Schlussrechnung nicht doppelt ausgewiesen. Genau diese Darstellung erzeugt facturo automatisch; zum Selbermachen gibt es die kostenlose Word-Vorlage für Teil- und Schlussrechnungen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilrechnung, Anzahlungsrechnung und Schlussrechnung?

Eine Teilrechnung rechnet eine bereits erbrachte, wirtschaftlich abgrenzbare Teilleistung ab und ist eine vollwertige Rechnung nach § 11 UStG; in der Praxis heißt sie auch Abschlagsrechnung oder, typisch österreichisch, Akontorechnung. Eine Anzahlungsrechnung fordert dagegen Geld, bevor eine Leistung erbracht wurde - steuerlich ist sie wie eine Anzahlung zu behandeln, die USt-Schuld entsteht erst mit der Vereinnahmung des Geldes. Wurde noch keine abgegrenzte Teilleistung erbracht, ist eine "Teilrechnung" in Wahrheit nur eine Zahlungsaufforderung und genau so zu behandeln; die Details erklärt die Steuerberatung Fidas.

Die Schlussrechnung rechnet am Ende die Gesamtleistung ab, zieht alle Teilrechnungen und Anzahlungen mit Netto und USt wieder ab und weist die Restforderung aus. Den in Deutschland üblichen Begriff "Endrechnung" brauchst du in Österreich nicht - hier heißt das Dokument Schlussrechnung, so wie es auch die ÖNORM B 2110 nennt.

Wann entsteht die Umsatzsteuerschuld bei Teilrechnung und Anzahlung?

Bei einer Teilleistung entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Monats, in dem die Teilleistung erbracht wurde; stellst du die Rechnung erst später, verschiebt sich der Zeitpunkt um höchstens einen Monat (§ 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG, Sollbesteuerung). Bei einer Anzahlung entsteht die Steuerschuld schon mit der Vereinnahmung des Geldes, egal ob und wann du eine Rechnung stellst. Einnahmen-Ausgaben-Rechner mit Istbesteuerung führen die USt generell erst ab, wenn das Geld tatsächlich eingeht.

Den Gesetzestext findest du auf jusline (§ 19 UStG), eine gut lesbare Aufbereitung bei KPS Steuerberatung.

Welche Pflichtangaben braucht eine Teilrechnung?

Dieselben wie jede andere Rechnung: alle Angaben nach § 11 UStG, von Name und Anschrift beider Seiten über Leistungsbezeichnung, Leistungszeitraum, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag bis zu Ausstellungsdatum, fortlaufender Rechnungsnummer und deiner UID. Ab 10.000 EUR brutto gehört auch die UID des Leistungsempfängers auf die Rechnung; nur für Kleinbetragsrechnungen bis 400 EUR brutto gelten vereinfachte Regeln. Die vollständige Liste führt die WKO: Rechnung richtig ausstellen. facturo setzt diese Pflichtangaben bei jedem Rechnungstyp automatisch.

Wann gilt Reverse Charge bei Bauleistungen?

Bei Bauleistungen geht die Steuerschuld auf den Empfänger über, wenn dieser Unternehmer ist und entweder selbst mit der Erbringung der Bauleistung beauftragt wurde oder üblicherweise Bauleistungen erbringt - der klassische Fall ist der Subunternehmer, der für ein Bauunternehmen arbeitet (§ 19 Abs. 1a UStG). Die Rechnung wird dann ohne USt gestellt, mit dem Vermerk „Übergang der Steuerschuld gem. § 19 Abs. 1a UStG“ und den UID-Nummern beider Unternehmen. Das gilt für jede Teilrechnung und die Schlussrechnung gleichermaßen. Weist du fälschlich doch USt aus, schuldest du sie kraft Rechnungslegung trotzdem (§ 11 Abs. 12 UStG).

Details beim Unternehmensserviceportal (Reverse Charge) und bei der WKO: Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen. Wie du solche Rechnungen in facturo erstellst, zeigt der Guide zur Reverse-Charge-Rechnung in Österreich; facturo setzt den Vermerk automatisch aufs PDF.

Was sind Deckungsrücklass und Haftrücklass?

Beides sind vertragliche Sicherheitseinbehalte am Bau, keine Vorgaben des Steuerrechts: Sie gelten nur, wenn die ÖNORM B 2110 oder eine eigene Regelung im Werkvertrag vereinbart ist. Der Deckungsrücklass wird von den Teilrechnungen einbehalten und sichert den Auftraggeber gegen Überzahlung ab; üblich sind laut ÖNORM B 2110 5 bis 7 Prozent, maximal 10 Prozent. Der Haftrücklass wird nach der Schlussrechnung für die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten; der ÖNORM-Standardwert liegt bei 2 Prozent, vereinbart werden in der Praxis oft 3 bis 5 Prozent. Die Schlussrechnung ist laut ÖNORM üblicherweise binnen rund 2 Monaten nach der Übernahme zu legen. Eine gute Übersicht bietet Infina: Haftrücklass.

Was musst du beim Bezahlen von Subunternehmern beachten (HFU-Liste)?

Gibst du Bauleistungen an einen Subunternehmer weiter, haftest du für dessen Sozialversicherungsbeiträge und lohnabhängige Abgaben bis zu 25 Prozent des gezahlten Werklohns (§ 67a ASVG: 20 Prozent Sozialversicherung plus 5 Prozent lohnabhängige Abgaben). Die Haftung entfällt, wenn der Subunternehmer zum Zahlungszeitpunkt auf der HFU-Liste steht - oder wenn du 25 Prozent des Werklohns direkt an das Dienstleistungszentrum der ÖGK überweist. Details bei der WKO: Auftraggeberhaftung; wie die Abfrage funktioniert und was das für deine Rechnungen heißt, steht im Guide zur HFU-Liste und Auftraggeberhaftung.

Bewusst nur Rechnungen

facturo ist reine Rechnungssoftware für Betriebe, deren Projekte ohne AVA-Programm auskommen: Angebot stellen, Teilrechnungen schreiben, Schlussrechnung mit automatischem Abzug. Wer Leistungsverzeichnisse nach ÖNORM A 2063 abrechnet oder Aufmaße kalkuliert, braucht dafür eine spezialisierte Bausoftware; die Buchhaltung bleibt wie gewohnt bei deiner Steuerberatung.

Und ehrlich zum Preis: Teil- und Schlussrechnungen sind ein Pro-Feature. Im kostenlosen Tarif schreibst du bis zu 3 normale Rechnungen pro Monat und stellst unbegrenzt Angebote und Kostenvoranschläge.

Was kostet facturo?

facturo ist bis zu 3 Rechnungen pro Monat dauerhaft kostenlos. Teil- und Schlussrechnungen gibt es im Pro-Tarif um 19 EUR pro Monat oder 190 EUR pro Jahr; du kannst jederzeit upgraden und genauso jederzeit wieder in den Free-Tarif zurück, deine Daten bleiben dabei erhalten. Alle Angaben Stand Juli 2026:

Free Pro
Preis 0 EUR, dauerhaft kostenlos, keine Kreditkarte 19 EUR/Monat oder 190 EUR/Jahr
Teil- & Schlussrechnungen Nein Ja, mit automatischem Abzug
Rechnungen 3 pro Monat Unbegrenzt
Angebote & Kostenvoranschläge Unbegrenzt Unbegrenzt
Versand per E-Mail 10 E-Mails pro Monat Unbegrenzt
Mahnwesen Nein Ja, mehrstufig
EPC-QR-Code Nein Ja
Vertragsbindung Keine Keine Mindestlaufzeit, monatlich kündbar

Alle Details und Antworten zu den Tarifen findest du auf der Preisseite.

Kostenlos starten

Ohne Kreditkarte, ohne Bindung.

Für wen ist das gedacht?

Für alle, die Projekte in Etappen abrechnen. Vier typische Profile, jeweils ehrlich eingeordnet:

Handwerksbetriebe mit Projektabrechnung

Elektriker, Installateur, Tischler, Baumeister: Angebot stellen, nach Baufortschritt Teilrechnungen legen, am Ende die Schlussrechnung. Passt, wenn sich deine Projekte über Wochen oder Monate ziehen und du zwischendurch Geld sehen willst.

Bau-Subunternehmer

Du arbeitest für Generalunternehmer oder Bauunternehmen: Reverse Charge nach § 19 Abs. 1a UStG kommt automatisch auf jede Teil- und Schlussrechnung, und deine Rechnungen sind sauber, wenn der Auftraggeber wegen HFU-Liste und Auftraggeberhaftung genau hinschaut.

Renovierung und Sanierung

Gemischte Kundschaft: Für private Bauherren rechnest du mit 20 % USt, für Firmenkunden mit Reverse Charge - beides im selben Programm, ohne dass du Formulierungen nachschlagen musst.

IT, Agenturen und Beratung mit Meilensteinen

Teilrechnungen sind nicht auf den Bau beschränkt: Wer Projekte nach Meilensteinen abrechnet, stellt je Etappe eine Teilrechnung und schließt mit der Schlussrechnung ab - der USt-Abzug funktioniert genau gleich.

Häufige Fragen zu Teil- und Schlussrechnungen

Was ist der Unterschied zwischen Teilrechnung, Abschlagsrechnung, Anzahlungsrechnung und Schlussrechnung?

Eine Teilrechnung rechnet eine bereits erbrachte, abgegrenzte Teilleistung ab; Abschlagsrechnung und Akontorechnung sind andere Namen für dasselbe. Eine Anzahlungsrechnung fordert dagegen Geld, bevor eine Leistung erbracht wurde. Die Schlussrechnung rechnet am Projektende die Gesamtleistung ab und zieht alle Teilrechnungen und Anzahlungen wieder ab; übrig bleibt der Restbetrag.

Braucht eine Teilrechnung dieselben Pflichtangaben wie eine normale Rechnung?

Ja. Eine Teilrechnung ist eine vollwertige Rechnung nach § 11 UStG und braucht alle Pflichtangaben, von der fortlaufenden Rechnungsnummer bis zum Steuerbetrag; ab 10.000 EUR brutto auch die UID-Nummer des Empfängers. Nur für Kleinbetragsrechnungen bis 400 EUR brutto gelten vereinfachte Regeln.

Wann muss ich die Umsatzsteuer aus einer Teilrechnung oder Anzahlung abführen?

Bei einer Teilleistung entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Monats, in dem die Leistung erbracht wurde; stellst du die Rechnung erst später aus, verschiebt sie sich um höchstens einen Monat (§ 19 Abs. 2 UStG, Sollbesteuerung). Bei einer Anzahlung entsteht die Steuerschuld bereits mit der Vereinnahmung des Geldes, unabhängig von der Rechnung. Einnahmen-Ausgaben-Rechner mit Istbesteuerung führen die USt generell erst ab, wenn das Geld eingeht.

Wie ziehe ich Teilrechnungen in der Schlussrechnung richtig ab?

In der Schlussrechnung weist du zuerst die Gesamtleistung mit Netto, USt und Brutto aus und setzt dann jede Teilrechnung als eigene Abzugszeile ab, jeweils mit ihrem Netto- und ihrem USt-Betrag. Übrig bleibt der Restbetrag, den dein Kunde noch zahlen muss. facturo erstellt genau diese Darstellung automatisch, sobald du die Teilrechnungen in der Schlussrechnung auswählst.

Was passiert, wenn ich die Teilrechnungen nicht richtig abziehe?

Dann weist die Schlussrechnung die Umsatzsteuer doppelt aus, und du schuldest die zu viel ausgewiesene USt zusätzlich kraft Rechnungslegung (§ 11 Abs. 12 UStG), bis du die Rechnung berichtigst. Dein Kunde darf die doppelt ausgewiesene Vorsteuer außerdem nicht abziehen. Der Fehler fällt oft erst bei einer Prüfung auf und kostet dann richtig Geld.

Reicht es, den Bruttobetrag der Teilrechnungen abzuziehen?

Nein. Ziehst du nur die Bruttosumme ab, bleibt die Umsatzsteuer der Gesamtleistung voll ausgewiesen und steht damit doppelt in deinen Rechnungen: einmal in den Teilrechnungen, einmal in der Schlussrechnung. Korrekt ist der Abzug getrennt nach Netto und USt für jede einzelne Teilrechnung.

Wann gilt Reverse Charge bei Bauleistungen und was muss auf der Rechnung stehen?

Reverse Charge gilt, wenn du eine Bauleistung an einen Unternehmer erbringst, der seinerseits mit der Erbringung dieser Bauleistung beauftragt wurde oder üblicherweise selbst Bauleistungen erbringt, also im klassischen Fall als Subunternehmer für ein Bauunternehmen (§ 19 Abs. 1a UStG). Du stellst dann netto ohne USt, schreibst den Vermerk „Übergang der Steuerschuld gem. § 19 Abs. 1a UStG“ auf die Rechnung und gibst beide UID-Nummern an.

Gilt Reverse Charge auch für Teil- und Anzahlungsrechnungen?

Ja. Fällt das Projekt unter Reverse Charge, stellst du jede Teilrechnung, jede Anzahlungsrechnung und die Schlussrechnung ohne USt und mit dem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld aus. Weist du fälschlich doch USt aus, schuldest du sie kraft Rechnungslegung trotzdem (§ 11 Abs. 12 UStG).

Was ist ein Deckungsrücklass bzw. Haftrücklass und wie hoch ist er üblicherweise?

Beides sind vertragliche Sicherheitseinbehalte am Bau, keine steuerlichen Vorgaben. Der Deckungsrücklass wird von Teilrechnungen einbehalten und beträgt üblicherweise 5 bis 7 Prozent, maximal 10 Prozent; der Haftrücklass sichert Gewährleistungsansprüche nach der Schlussrechnung und liegt laut ÖNORM B 2110 bei 2 Prozent, vereinbart werden in der Praxis oft 3 bis 5 Prozent. Die genauen Werte gelten nur, wenn die ÖNORM oder eine eigene Regelung im Vertrag vereinbart ist.

Muss ich beim Bezahlen eines Subunternehmers etwas einbehalten (HFU-Liste)?

Wenn du Bauleistungen an einen Subunternehmer weitergibst, haftest du für dessen Sozialversicherungsbeiträge und lohnabhängige Abgaben bis zu 25 Prozent des Werklohns (§ 67a ASVG). Die Haftung entfällt, wenn der Subunternehmer zum Zahlungszeitpunkt auf der HFU-Liste steht oder wenn du 25 Prozent des Werklohns direkt an das Dienstleistungszentrum der ÖGK überweist.

Kann facturo Teil- und Schlussrechnungen automatisch verrechnen?

Ja, genau das ist der Kern des Features: Du wählst beim Erstellen der Schlussrechnung die Teilrechnungen des Projekts aus, und facturo zieht jede davon mit Netto und USt ab und berechnet den Schlussbetrag. Teil- und Schlussrechnungen sind Teil des Pro-Tarifs um 19 EUR pro Monat oder 190 EUR pro Jahr, ohne Mindestlaufzeit. (Stand: Juli 2026)

Gibt es eine kostenlose Vorlage für Teil- und Schlussrechnungen?

Ja. Es gibt eine kostenlose Word-Vorlage für Teil- und Schlussrechnungen am Bau und eine ausführliche Anleitung mit Muster im facturo-Blog. Sobald du mehr als ein paar Projekte abrechnest, ist die Software allerdings schneller: Sie übernimmt den Abzug und den Restbetrag automatisch.

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