Aktualisiert am 18. August 2026
HFU-Liste abfragen (Direktlink) + Auftraggeberhaftung 2026
11 Min. Lesezeit
Zusammenfassung
- Wer als Generalunternehmer im Bau Subunternehmer beauftragt, haftet mit bis zu 25% der Auftragssumme für deren Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabgaben.
- Diese Auftraggeberhaftung entfällt, wenn der Subunternehmer auf der HFU-Gesamtliste (Haftungsfreistellungsliste) steht.
- Steht der Subunternehmer nicht auf der Liste, muss der Auftraggeber entweder 25% einbehalten und ans DLZ-AGH überweisen, oder das Haftungsrisiko tragen.
- Neu seit 2026: Bei Arbeitskräfteüberlassung im Bau gilt ein erhöhter Satz von 40% statt 25%. Die HFU-Liste befreit weiterhin vollständig.
Inhalt
- 1 Was ist die HFU-Liste?
- 2 Wen betrifft die Auftraggeberhaftung?
- 3 Die 25%-Regel der Auftraggeberhaftung
- 3.1 Wie schützt du dich? HFU-Liste prüfen oder 25% einbehalten
- 4 HFU-Liste abfragen
- 5 Was ist die Dienstgebernummer und wo findest du sie?
- 6 Wie kommst du auf die HFU-Liste? (Antrag)
- 6.1 Voraussetzungen
- 6.2 Ablauf
- 7 Warum du auf die HFU-Liste solltest
- 8 Drei Szenarien für Rechnung und Zahlung
- 8.1 Szenario 1: Subunternehmer auf der HFU-Liste
- 8.2 Szenario 2: Subunternehmer NICHT auf der HFU-Liste
- 9 Berechnungsbeispiel für den 25%-Werklohnabzug
- 10 Wie bekommst du den einbehaltenen Betrag zurück?
- 11 Neu seit 2026: Verschärfung bei Arbeitskräfteüberlassung
- 12 Häufige Fehler bei der Auftraggeberhaftung
- 13 Häufig gestellte Fragen
Kostenlose Online-Abfrage (AGH)
Steht dein Subunternehmer auf der HFU-Liste?
Prüf es ganz einfach in der offiziellen HFU-Gesamtliste (AGH-Abfrage) der Sozialversicherung - tagesaktuell, kostenlos und ohne Anmeldung. Steht die Firma drauf, entfällt deine Auftraggeberhaftung.
HFU-Liste jetzt abfragenOffizielle Quelle: sozialversicherung.at
So fragst du die HFU-Liste ab
Abfrage öffnen - über den Button oben gelangst du direkt zum offiziellen Abfrage-Formular der Sozialversicherung.
Subunternehmer suchen - gib die Dienstgebernummer oder den Firmennamen des Subunternehmers ein und starte die Suche.
Ergebnis prüfen - steht die Firma auf der Liste, bist du von der Auftraggeberhaftung befreit. Wenn nicht, kannst du 25% einbehalten und ans DLZ-AGH überweisen - sonst trägst du das Haftungsrisiko.
Tipp: Die Liste ändert sich tagesaktuell. Prüfe den Status vor der Beauftragung und am besten noch einmal am Tag der Zahlung - rechtlich zählt der Listenstand zum Zeitpunkt der Werklohnzahlung.
Was ist die HFU-Liste?
Die HFU-Gesamtliste (Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen) ist ein öffentliches Register der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in Österreich. Steht ein Subunternehmer auf der HFU-Liste, ist der Auftraggeber von der Auftraggeberhaftung befreit - das heißt, er haftet nicht für unbezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabgaben des Subunternehmers.
Steht dein Subunternehmer auf der Liste, zahlst du ganz normal. Steht er nicht drauf, kannst du 25% einbehalten - sonst trägst du das Risiko.
Wen betrifft die Auftraggeberhaftung?
Die Auftraggeberhaftung gilt für zwei Branchen:
- Bauleistungen - Herstellung, Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken (Maurer, Installateure, Elektriker, Maler, Fliesenleger, Dachdecker, Gerüstbauer, etc.)
- Gebäudereinigung - gewerbliche Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen
Die Haftung trifft Auftraggeber, die übernommene Bauleistungen ganz oder teilweise an Subunternehmer weitergeben - typischerweise Generalunternehmer. Ein reiner Bauherr oder Endkunde, der selbst keine Bauleistungen erbringt und mit keinen beauftragt wurde, haftet nicht. Auf der anderen Seite stehen die Auftragnehmer (Subunternehmer bzw. Nachunternehmer). Als kleines Bauunternehmen bist du oft beides - Auftraggeber und Auftragnehmer. Auch EPUs (Ein-Personen-Unternehmen) können sich seit 2015 auf die HFU-Liste setzen lassen.
Und wer selbst Subunternehmer ist, muss vor allem eines: Rechnungen als Subunternehmer korrekt stellen - ohne USt (Reverse Charge) und mit sauberem Teilrechnungs-Abzug in der Schlussrechnung.
Die 25%-Regel der Auftraggeberhaftung
Beauftragst du als Unternehmer einen Subunternehmer mit Bauleistungen oder Gebäudereinigung, haftest du mit bis zu 25% der Auftragssumme (§ 67a ASVG, § 82a EStG):
- 20% für Sozialversicherungsbeiträge (an die ÖGK)
- 5% für lohnabhängige Abgaben (an das Finanzamt)
Zahlt dein Subunternehmer seine SV-Beiträge oder Lohnabgaben nicht, holt sich die ÖGK bzw. das Finanzamt das Geld bei dir - bis zu einem Viertel der Auftragssumme.
Wie schützt du dich? HFU-Liste prüfen oder 25% einbehalten
Es gibt zwei Wege, die Haftung auszuschließen:
Weg 1 - HFU-Liste prüfen (empfohlen): Prüfe vor der Beauftragung und noch einmal am Tag der Zahlung, ob der Subunternehmer auf der HFU-Liste steht. Rechtlich zählt der Listenstand zum Zeitpunkt der Werklohnzahlung (§ 67a Abs. 3 ASVG). Steht er dann auf der Liste, bist du von der Haftung befreit. Kein Einbehalt nötig.
Weg 2 - Werklohnabzug (25% einbehalten): Wenn der Subunternehmer nicht auf der Liste steht, kannst du 25% des Werklohns einbehalten und direkt ans Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung (DLZ-AGH) überweisen. Dein Subunternehmer erhält dann nur 75% der Rechnungssumme. Der einbehaltene Haftungsbetrag wird auf sein SV- und Abgabenkonto gutgeschrieben.
HFU-Liste abfragen
Die HFU-Liste ist öffentlich und kostenlos über die Online-Abfrage der Sozialversicherung abrufbar. Du brauchst die Dienstgebernummer oder den Firmennamen des Subunternehmers.
Tipp: Die HFU-Liste wird tagesaktuell aktualisiert. Ein Unternehmen kann jederzeit von der Liste gestrichen werden, z.B. wenn es in Beitragsrückstand gerät. Prüfe den Status deshalb vor der Beauftragung und am Tag der Zahlung - rechtlich zählt der Listenstand zum Zeitpunkt der Werklohnzahlung.
Was ist die Dienstgebernummer und wo findest du sie?
Die Dienstgebernummer (DGNR, auch DG-Nummer) wird vom Sozialversicherungsträger vergeben und hat 9 Stellen. Bei der Auftraggeberhaftung identifiziert sie das Unternehmen - in der HFU-Abfrage und bei der Überweisung ans DLZ-AGH. Daneben gibt es die Beitragskontonummer (7 bis 10 Ziffern) für das Beitragskonto bei der ÖGK. Diese wird auf Antrag vergeben, in der Regel wenn du deinen ersten Dienstnehmer anmeldest.
Deine eigenen Nummern findest du im WEBEKU-Portal (über das Unternehmensserviceportal usp.gv.at) und im Onlinebeitragskonto des ÖGK-Dienstgeber-Dashboards.
Für die HFU-Abfrage brauchst du die Dienstgebernummer deines Subunternehmers nicht zwingend. Die Suche funktioniert auch über den Firmennamen, die Firmenbuchnummer oder die UID. EPUs ohne Dienstnehmer haben keine Dienstgebernummer - sie werden in der Abfrage über ihre Versicherungsnummer (VSNR) identifiziert.
Wie kommst du auf die HFU-Liste? (Antrag)
Jeder Bau- oder Reinigungsbetrieb kann die Aufnahme in die HFU-Liste beantragen. Der Antrag geht an das DLZ-AGH (Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung) bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Voraussetzungen
- Mindestens 3 Jahre Bau- oder Reinigungstätigkeit in der EU/EWR/Schweiz
- Keine offenen SV-Beiträge (Toleranz bis 10% der Monatsbeiträge des Vormonats)
- Alle monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen (mBGM) abgegeben
- Kein aufrechtes Beschäftigungsverbot, keine schwerwiegenden Verwaltungsstrafen
- Seit 2015: Auch EPUs (ohne Dienstnehmer) können die Aufnahme beantragen
Für EPUs gilt ein eigenes Regime nach § 67e ASVG. Sie kommen für die Dauer ihrer GSVG-Pflichtversicherung auf die Liste, wenn die fälligen GSVG-Beiträge bis zum 15. des auf das Quartal folgenden Monats bezahlt sind. Statt der 10%-Toleranz gilt eine Rückstandsgrenze von 500 EUR; die 3-Jahres-Frist gilt auch für EPUs.
Ablauf
- Antrag an das DLZ-AGH stellen (online oder schriftlich)
- Die ÖGK prüft die Voraussetzungen
- Entscheidung innerhalb von 8 Wochen
- Bei Aufnahme: sofortige Eintragung in die öffentliche Liste
- Laufende Überprüfung - fallen die Voraussetzungen weg (z.B. Beitragsrückstand über der Bagatellgrenze), wird das Unternehmen nach einem Mahnschreiben unverzüglich gestrichen (§ 67b ASVG)
Betriebsübernahme: Übernimmst du einen bestehenden Betrieb, werden die Bau-/Reinigungsjahre des Vorgängers auf die 3-Jahres-Frist angerechnet.
Warum du auf die HFU-Liste solltest
Als Subunternehmer auf der HFU-Liste:
- 100% Rechnungssumme - kein 25%-Einbehalt durch Auftraggeber
- Attraktiver für Generalunternehmer - sie haben kein Haftungsrisiko bei dir
- Kein Umweg über DLZ-AGH - direkter Geldfluss, keine Rückforderung nötig
- Wettbewerbsvorteil - viele Auftraggeber beauftragen nur HFU-gelistete Firmen
Für Auftraggeber bedeutet ein HFU-gelisteter Subunternehmer: weniger Verwaltungsaufwand, kein Einbehalt, kein Überweisungsrisiko ans DLZ-AGH.
Drei Szenarien für Rechnung und Zahlung
Was heißt das konkret für die Rechnungsstellung und Zahlung?
Szenario 1: Subunternehmer auf der HFU-Liste
Die Rechnung wird ganz normal gestellt und bezahlt - 100% der Rechnungssumme gehen an den Subunternehmer. Keine Besonderheiten bei der Rechnungsstellung.
Erbringt der Auftraggeber selbst Bauleistungen oder wurde er damit beauftragt (beim Generalunternehmer der Regelfall), gilt zusätzlich Reverse Charge (§ 19 Abs. 1a UStG) - die Rechnung enthält keine USt. Mehr dazu: Rechnung für Bauleistungen. Bei längeren Projekten mit mehreren Abschlagszahlungen: Teilrechnung & Schlussrechnung im Bau.
Vorlage: Kostenlose Rechnungsvorlage für Bauunternehmer mit Reverse-Charge-Hinweis - als Word-Datei zum Herunterladen.
Szenario 2: Subunternehmer NICHT auf der HFU-Liste
Der Subunternehmer stellt die Rechnung über den vollen Betrag. Der Auftraggeber:
- Behält 25% der Netto-Rechnungssumme ein
- Überweist die 25% an das DLZ-AGH (Bankverbindung: IBAN AT41 3200 0062 0009 8210, BIC RLNWATWW)
- Zahlt die restlichen 75% an den Subunternehmer
Die Überweisung ans DLZ-AGH muss folgende Angaben enthalten: Dienstgebernummern beider Parteien, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Betrag und den Vermerk "AGH".
Alternativ kann der Auftraggeber auf den Einbehalt verzichten und 100% zahlen - dann trägt er aber das volle Haftungsrisiko.
Der Einbehalt wird nicht auf der Rechnung ausgewiesen: Der Subunternehmer stellt die volle Summe in Rechnung, die 25% werden erst bei der Zahlung abgezogen. Sofern der Auftraggeber selbst Bauleistungen erbringt oder mit deren Erbringung beauftragt wurde, gilt zudem Reverse Charge nach § 19 Abs. 1a UStG - die Rechnung enthält dann keine USt, aber den Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld. Rechnungsprogramme wie facturo erstellen die Bau-Rechnung entsprechend über den vollen Betrag mit korrektem Hinweis. Kostenlos testen.
Berechnungsbeispiel für den 25%-Werklohnabzug
Ein Generalunternehmer beauftragt einen Subunternehmer mit Verputzarbeiten (Außenfassade, 240 m²) für 18.000 EUR netto. Der Subunternehmer steht nicht auf der HFU-Liste. Da Reverse Charge gilt (der GU ist selbst mit Bauleistungen beauftragt), enthält die Rechnung keine USt.
- 25% Werklohnabzug (AGH): 18.000 x 25% = 4.500 EUR ans DLZ-AGH
- Auszahlung an Subunternehmer: 18.000 x 75% = 13.500 EUR
Der einbehaltene Haftungsbetrag von 4.500 EUR wird vom DLZ-AGH auf das SV-Konto und Abgabenkonto des Subunternehmers gutgeschrieben.
Wie bekommst du den einbehaltenen Betrag zurück?
Die einbehaltenen 25% sind für den Subunternehmer nicht verloren. Das DLZ-AGH schreibt den Betrag auf seinem Beitragskonto bei der ÖGK (SV-Anteil) und auf seinem Abgabenkonto beim Finanzamt (Lohnabgaben-Anteil) gut. Dort deckt die Gutschrift zuerst offene Beiträge und Abgaben ab.
Bleibt danach ein Guthaben übrig und bestehen keine Rückstände, kannst du als Subunternehmer die Auszahlung beantragen - den SV-Anteil beim zuständigen Krankenversicherungsträger, den Lohnabgaben-Anteil beim Finanzamt. Wer auf der HFU-Liste steht, vermeidet diesen Umweg komplett und bekommt von Anfang an 100% der Rechnungssumme.
Neu seit 2026: Verschärfung bei Arbeitskräfteüberlassung
Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 wurde die Auftraggeberhaftung ab 1. Jänner 2026 verschärft. Bei Arbeitskräfteüberlassung (Leiharbeit) im Bau- und Reinigungsbereich gilt jetzt ein erhöhter Haftungssatz von 40% statt 25%:
| Vertragsart | Haftungssatz | Davon SV-Beiträge | Davon Lohnabgaben | HFU-Liste befreit? |
|---|---|---|---|---|
| Werkvertrag | 25% | 20% | 5% | Ja, vollständig |
| Arbeitskräfteüberlassung | 40% | 32% | 8% | Ja, vollständig |
Der erhöhte Satz gilt, wenn ein Unternehmen Arbeitskräfte an dich überlässt - also nicht selbst ein Werk erbringt, sondern Personal zur Verfügung stellt. Die Abgrenzung zwischen Werkvertrag (25%) und Arbeitskräfteüberlassung (40%) ist in der Praxis oft unklar. Im Zweifel gilt: Wenn der Auftraggeber die Arbeitsanweisungen gibt und die Arbeitskräfte in seinen Betrieb eingliedert, handelt es sich um Überlassung.
Für die HFU-Liste ändert sich nichts: Steht der Subunternehmer bzw. Überlasser auf der HFU-Liste, entfällt die Haftung weiterhin vollständig - egal ob 25% oder 40%.
Häufige Fehler bei der Auftraggeberhaftung
- HFU-Liste nicht geprüft - Viele Auftraggeber prüfen die HFU-Liste nicht und merken erst bei einer Prüfung durch die ÖGK, dass sie haften. Prüfe vor der Beauftragung und am Tag der Zahlung - rechtlich zählt der Listenstand zum Zeitpunkt der Werklohnzahlung.
- 25% nicht einbehalten - Wenn der Subunternehmer nicht auf der Liste steht und du nichts einbehältst, trägst du das volle Haftungsrisiko.
- Überweisung ans DLZ-AGH ohne Angaben - Ohne Dienstgebernummern und Rechnungsdaten kann das DLZ-AGH die Zahlung nicht zuordnen. Die Haftungsbefreiung wirkt dann nicht.
- Alten HFU-Status verwenden - Die Liste wird tagesaktuell aktualisiert. Ein Unternehmen, das letztes Jahr drauf war, kann inzwischen gestrichen worden sein.
- Arbeitskräfteüberlassung als Werkvertrag behandelt - Seit 2026 gilt bei Überlassung ein Haftungssatz von 40%, nicht 25%. Die falsche Einordnung kann teuer werden.
- Auskunftspflicht ignoriert - Die ÖGK kann jederzeit Auskunft über deine Subunternehmer verlangen. Du hast 14 Tage Zeit zu antworten. Bei Verstoß drohen Geldstrafen bis zu 10.000 EUR (im Wiederholungsfall bis 20.000 EUR).
Wird die offene Rechnungssumme vom Auftraggeber nicht bezahlt, hilft ein strukturiertes Mahnverfahren: Mahnung im Bau - Richtig mahnen mit Muster & Verzugszinsen.
Tipp: Mit facturo erstellst du als Subunternehmer die korrekte Rechnung mit Reverse-Charge-Hinweis - und dein Auftraggeber sieht sofort, dass alles passt. Kostenlos starten.
Quellen & weiterführende Links
- § 67a ASVG (RIS) - Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge
- § 67b ASVG (RIS) - HFU-Gesamtliste und Haftungsfreistellung
- Auftraggeberhaftung - Entfall der Haftung (WKO) - HFU-Liste und Voraussetzungen
- Eintragung in die HFU-Gesamtliste (USP) - Antrag und Voraussetzungen
- HFU-Liste - Unser Service (ÖGK) - Informationen der Österreichischen Gesundheitskasse
- HFU-Gesamtliste Abfrage (sozialversicherung.at) - Online-Abfrage der HFU-Liste
- § 82a EStG (RIS) - Haftung für lohnabhängige Abgaben
- § 19 UStG 1994 (RIS) - Reverse Charge bei Bauleistungen
- Erweiterung der Auftraggeberhaftung seit 2026 (TPA) - Betrugsbekämpfungsgesetz und 40%-Regel bei Arbeitskräfteüberlassung
Häufig gestellte Fragen
Was ist die HFU-Liste?
Die HFU-Gesamtliste (Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen) ist ein öffentliches Register der Österreichischen Gesundheitskasse. Sie listet Bau- und Reinigungsunternehmen auf, bei denen der Auftraggeber von der Auftraggeberhaftung befreit ist. Steht der Subunternehmer auf der Liste, muss der Auftraggeber keine 25% einbehalten.
Wie viel Prozent muss ich als Auftraggeber einbehalten?
Wenn dein Subunternehmer nicht auf der HFU-Liste steht, kannst du 25% der Netto-Rechnungssumme einbehalten und ans Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung (DLZ-AGH) überweisen. 20% davon sind für Sozialversicherungsbeiträge, 5% für lohnabhängige Abgaben. Damit bist du von der Haftung befreit.
Wo kann ich die HFU-Liste abfragen?
Die HFU-Liste ist kostenlos online abrufbar unter sozialversicherung.at/agh. Du kannst nach Dienstgebernummer oder Firmenname suchen. Prüfe den Status vor jeder Beauftragung, da sich die Liste laufend ändert.
Was ist eine Dienstgebernummer?
Die Dienstgebernummer (DGNR) ist eine 9-stellige Nummer, die der Sozialversicherungsträger an Dienstgeber vergibt. Bei der Auftraggeberhaftung identifiziert sie das Unternehmen, etwa in der HFU-Abfrage und bei der Überweisung ans DLZ-AGH. EPUs ohne Dienstnehmer haben keine Dienstgebernummer und werden stattdessen über ihre Versicherungsnummer (VSNR) identifiziert.
Wo finde ich die Dienstgebernummer?
Deine eigene Dienstgebernummer bzw. Beitragskontonummer findest du im WEBEKU-Portal (über das Unternehmensserviceportal usp.gv.at) und im Onlinebeitragskonto des ÖGK-Dienstgeber-Dashboards. Für die HFU-Abfrage brauchst du die Nummer eines Subunternehmers nicht zwingend - dort kannst du auch nach Firmenname, Firmenbuchnummer oder UID suchen.
Wie komme ich auf die HFU-Liste?
Du stellst einen Antrag beim DLZ-AGH. Voraussetzungen: mindestens 3 Jahre Bau- oder Reinigungstätigkeit in der EU/EWR/Schweiz, keine offenen SV-Beiträge (max. 10% Toleranz), alle Meldungen abgegeben. Die Entscheidung dauert bis zu 8 Wochen. Für EPUs ohne Dienstnehmer gilt ein eigenes Regime nach § 67e ASVG. Sie kommen für die Dauer ihrer GSVG-Pflichtversicherung auf die Liste, wenn die fälligen GSVG-Beiträge bis zum 15. des auf das Quartal folgenden Monats bezahlt sind (Rückstandsgrenze 500 EUR); die 3-Jahres-Frist gilt auch für sie.
Was passiert, wenn mein Subunternehmer nicht auf der HFU-Liste steht?
Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder du behältst 25% der Rechnungssumme ein und überweist sie ans DLZ-AGH - dann haftest du nicht. Oder du zahlst die volle Summe und trägst das Risiko, dass du bei Beitragsrückständen des Subunternehmers mit bis zu 25% der Auftragssumme haftest.
Wie bekomme ich den einbehaltenen AGH-Betrag zurück?
Das DLZ-AGH schreibt den einbehaltenen Betrag auf dem SV-Beitragskonto (ÖGK) und dem Abgabenkonto (Finanzamt) des Subunternehmers gut, wo er zuerst offene Rückstände abdeckt. Ein verbleibendes Guthaben kannst du zurückfordern - den SV-Anteil beim zuständigen Krankenversicherungsträger, den Lohnabgaben-Anteil beim Finanzamt. Voraussetzung ist, dass keine Rückstände bestehen.
Gilt die Auftraggeberhaftung auch für EPUs?
Ja. Die Auftraggeberhaftung trifft alle Unternehmen, die übernommene Bauleistungen oder Gebäudereinigung an Subunternehmer weitergeben - unabhängig von der Unternehmensgröße. EPUs können sich seit 2015 auch selbst auf die HFU-Liste setzen lassen, um für ihre Auftraggeber attraktiver zu sein.
Was hat sich 2026 bei der Auftraggeberhaftung geändert?
Seit 1. Jänner 2026 gilt bei Arbeitskräfteüberlassung im Bau- und Reinigungsbereich ein erhöhter Haftungssatz von 40% statt 25% (32% SV-Beiträge + 8% Lohnabgaben). Bei Werkverträgen bleibt es bei 25%. Die HFU-Liste befreit weiterhin vollständig von der Haftung - egal ob 25% oder 40%.
Was ist der Unterschied zwischen 25% und 40% Auftraggeberhaftung?
25% gilt bei Werkverträgen (Subunternehmer erbringt ein konkretes Werk). 40% gilt seit 2026 bei Arbeitskräfteüberlassung (Leiharbeit), wenn der Überlasser Personal zur Verfügung stellt, ohne selbst ein Werk zu erbringen. In beiden Fällen entfällt die Haftung, wenn der Subunternehmer bzw. Überlasser auf der HFU-Liste steht.
Gilt die Auftraggeberhaftung auch für ausländische Subunternehmer?
Ja. Die Auftraggeberhaftung gilt unabhängig davon, ob der Subunternehmer ein österreichisches oder ausländisches Unternehmen ist. Ausländische Subunternehmer können sich ebenfalls auf die HFU-Liste setzen lassen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen (u.a. mindestens 3 Jahre Bautätigkeit in der EU/EWR/Schweiz).
Was ist das DLZ-AGH?
Das DLZ-AGH (Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung) ist eine Servicestelle der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Dorthin überweist der Auftraggeber die einbehaltenen 25% (bzw. 40%) des Werklohns. Das DLZ-AGH nimmt auch Anträge auf Aufnahme in die HFU-Liste entgegen.
Wird der 25%-Einbehalt auf der Rechnung ausgewiesen?
Nein. Der Subunternehmer stellt die Rechnung über den vollen Betrag - ohne USt und mit Reverse-Charge-Hinweis nach § 19 Abs. 1a UStG, sofern der Auftraggeber selbst Bauleistungen erbringt oder mit deren Erbringung beauftragt wurde. Der Auftraggeber zieht die 25% erst bei der Zahlung ab und überweist sie ans DLZ-AGH. Rechnungsprogramme wie facturo erstellen die Rechnung daher ganz normal über die volle Summe.
Hinweis: Dieser Beitrag ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Eine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte ist ausgeschlossen.
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