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Privatrechnung erstellen - Kostenlos & ohne Anmeldung

Rechnung als Privatperson schreiben - einfach ausfüllen und als PDF herunterladen. Für Privatverkäufe, Nachhilfe, Dienstleistungen und mehr.

Absender

Empfänger

Positionen

Gesamtbetrag €0,00

Anmerkungen

USt-Hinweis

Als Privatperson dürfen Sie keine Umsatzsteuer (USt) auf Ihrer Rechnung ausweisen. Die erstellte Rechnung enthält automatisch den erforderlichen Hinweis, dass keine USt ausgewiesen wird.

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Facturo ist ein kostenloses Rechnungstool für Österreich - mit USt-Berechnung, Reverse-Charge-Unterstützung und allen Pflichtangaben.


Was ist eine Privatrechnung?

Eine Privatrechnung ist eine Rechnung, die von einer Privatperson ausgestellt wird - nicht von einem Unternehmen. Sie wird verwendet, wenn Sie gelegentlich etwas privat verkaufen (z.B. gebrauchte Möbel, Elektronik, ein Auto) oder eine einmalige Dienstleistung erbringen (z.B. Nachhilfe, Babysitting, Gartenarbeit).

Im Gegensatz zu einer gewerblichen Rechnung darf auf einer Privatrechnung keine Umsatzsteuer (USt) ausgewiesen werden. Sie benötigen auch keine UID-Nummer und keinen Gewerbeschein. Unser Generator fügt den empfohlenen Hinweis "Kein Ausweis von USt" automatisch auf dem PDF ein.

Was muss auf einer Privatrechnung stehen?

  • Name und Adresse des Rechnungsstellers (Sie)
  • Name und Adresse des Empfängers
  • Datum der Rechnung
  • Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen
  • Menge und Einzelpreis
  • Gesamtbetrag

Streng genommen gibt es für eine Privatrechnung keine gesetzlichen Pflichtangaben - der Katalog der Pflichtangaben in § 11 Abs 1 UStG gilt nur für Unternehmer. Die obige Liste zeigt, was üblich und zivilrechtlich sinnvoll ist. Eine fortlaufende Rechnungsnummer ist für Privatpersonen ebenfalls nicht erforderlich - nur Unternehmen müssen eine vergeben.

Wir empfehlen dringend, einen Hinweis aufzunehmen, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird (Privatverkauf/-leistung). Andernfalls schuldet eine Privatperson nach § 11 Abs 14 UStG eine versehentlich ausgewiesene Umsatzsteuer dem Finanzamt (Steuerschuld kraft Rechnungslegung). Unser Generator fügt diesen Hinweis automatisch ein.

Privatrechnung in Österreich: Steuerfreigrenzen

In Österreich sind private Veräußerungsgeschäfte nur dann einkommensteuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als ein Jahr liegt (Spekulationsfrist nach § 31 EStG). Wer einen Gegenstand länger als ein Jahr besitzt, kann ihn grundsätzlich steuerfrei verkaufen - unabhängig vom Betrag. Innerhalb der Spekulationsfrist gilt eine Freigrenze von 440 Euro pro Jahr: Übersteigt der Gewinn aus solchen Verkäufen diese Grenze, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig (es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag). Eigene Regeln gelten für Grundstücke (Immobilienertragsteuer) und Kryptowährungen.

Wichtig: Wenn Sie regelmäßig Waren verkaufen oder Dienstleistungen mit Wiederholungsabsicht erbringen, kann dies als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden (Nachhaltigkeit nach § 2 UStG). In diesem Fall sind möglicherweise ein Gewerbeschein und eine professionelle Rechnungslösung erforderlich.

Privatperson oder Kleinunternehmer?

Das sind zwei verschiedene steuerliche Kategorien, die oft verwechselt werden. Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, dessen Umsätze unter der Kleinunternehmergrenze liegen - seit 1. Jänner 2025 sind das 55.000 Euro brutto pro Jahr (mit Toleranzregelung bis 60.500 Euro). Kleinunternehmer bleiben Unternehmer, sind aber nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit.

Privatperson sind Sie, wenn Sie keine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausüben (§ 2 UStG). Ein einmaliger Verkauf eines gebrauchten Gegenstandes macht Sie noch nicht zum Unternehmer; regelmäßige Verkäufe mit Wiederholungsabsicht hingegen schon. Die Kleinunternehmerregelung ist daher nur für Unternehmer relevant - echte Privatpersonen brauchen sie nicht und sollten keinen Kleinunternehmer-Hinweis auf ihrer Rechnung verwenden.

Möchten Sie mehr über die rechtlichen Hintergründe erfahren? Lesen Sie unseren ausführlichen Leitfaden zur Privatrechnung in Österreich →

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