Diese Prüfung ist eine einfache Bestätigung (Stufe 1) über VIES. Die qualifizierte Bestätigung (Stufe 2), deren Ausdruck österreichische Unternehmen als Nachweis für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen aufbewahren, führst du über FinanzOnline durch (§ 132 BAO). So unterscheiden sich die beiden Stufen →
Rechnungen an EU-Kunden?
In Facturo prüfst du Kunden-UIDs direkt im Kundenformular und erstellst Reverse-Charge-Rechnungen mit dem richtigen Hinweistext in Minuten.
Jetzt kostenlos startenDie UID-Prüfung vor einer Rechnung an einen EU-Unternehmer ist keine Formalität: Eine gültige UID ist die Voraussetzung für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen und der übliche Nachweis der Unternehmereigenschaft bei Reverse-Charge-Rechnungen. Das österreichische Recht kennt zwei Bestätigungsstufen (Art 28 UStG). Die einfache Bestätigung (Stufe 1) prüft nur, ob eine UID gültig ist. Die qualifizierte Bestätigung (Stufe 2) prüft die UID im Zusammenhang mit einem bestimmten Namen und einer bestimmten Anschrift und wird für neue Geschäftsbeziehungen empfohlen. Österreichische Unternehmen führen sie über FinanzOnline durch und bewahren den Ausdruck gemäß § 132 BAO als Beleg auf.
VIES vergibt eine Konsultationsnummer, wenn du bei der Prüfung deine eigene UID angibst. Sie ist eine eindeutige, von der EU vergebene Referenz, die dokumentiert, dass du eine bestimmte UID an einem bestimmten Datum geprüft hast. Gib deine eigene UID oben im optionalen Feld an und notiere die Nummer gemeinsam mit dem Ergebnis - die meisten kostenlosen Checker bieten das nicht an.
Ein ungültiges Ergebnis heißt nicht automatisch, dass es die Firma nicht gibt. Die häufigsten Gründe:
Wann brauchst du welche Bestätigungsstufe? Lies unseren Guide zum UID-Bestätigungsverfahren →
Die Ergebnisse kommen direkt aus VIES, dem Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der EU-Kommission, das die Daten der nationalen Umsatzsteuer-Datenbanken weitergibt. facturo übernimmt für die Richtigkeit der Daten keine Haftung. Diese Prüfung ist eine einfache Bestätigung und ersetzt nicht die qualifizierte Bestätigung (Stufe 2) über FinanzOnline.