21. Juli 2026
UID-Nummer prüfen: Stufe 1 vs. Stufe 2 (Bestätigungsverfahren)
5 Min. Lesezeit
Zusammenfassung
- Bevor du eine Rechnung ohne USt an einen EU-Unternehmer stellst (Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferung), solltest du dessen UID-Nummer prüfen.
- Das österreichische Bestätigungsverfahren (Art 28 UStG) kennt zwei Stufen: Stufe 1 bestätigt nur die Gültigkeit, Stufe 2 prüft die UID im Zusammenhang mit Name und Anschrift.
- Österreichische Unternehmen führen die Abfrage verpflichtend über FinanzOnline durch; der Ausdruck der Stufe-2-Bestätigung gilt als Beleg und ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren.
- Für den schnellen Gültigkeits-Check gibt es unser kostenloses UID-Prüfungs-Tool auf VIES-Basis - auf Wunsch mit Konsultationsnummer.
Inhalt
- 1 UID-Nummer sofort online prüfen
- 2 Warum du UID-Nummern prüfen musst
- 3 Stufe 1: die einfache Bestätigung
- 4 Stufe 2: die qualifizierte Bestätigung
- 5 FinanzOnline oder VIES?
- 6 Die Prüfung dokumentieren (§ 132 BAO)
- 7 Warum ist eine UID ungültig?
- 8 Checkliste: Wann reicht welche Stufe?
- 9 Häufig gestellte Fragen
UID-Nummer sofort online prüfen
Mit unserem kostenlosen UID-Prüfungs-Tool checkst du jede EU-UID-Nummer in Sekunden gegen VIES, das offizielle Abfragesystem der EU-Kommission - bei den meisten Mitgliedstaaten inklusive Firmenname und Adresse, ohne Anmeldung. Gibst du dabei deine eigene UID an, bekommst du zusätzlich eine Konsultationsnummer als Nachweis des Abfragezeitpunkts.
Wann dir dieser schnelle Check reicht und wann du die qualifizierte Abfrage über FinanzOnline brauchst, erklärt dieser Beitrag.
Warum du UID-Nummern prüfen musst
Die UID-Nummer deines Kunden ist mehr als eine Formalität auf der Rechnung:
- Reverse Charge: Stellst du eine Rechnung ohne USt an einen EU-Unternehmer, sind beide UID-Nummern Pflichtangaben. Die gültige UID deines Kunden ist der übliche Nachweis, dass er Unternehmer ist und der Übergang der Steuerschuld anwendbar ist.
- Innergemeinschaftliche Lieferungen: Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass der Abnehmer eine gültige UID eines anderen Mitgliedstaats verwendet.
- Vertrauensschutz: Hast du die UID ordnungsgemäß geprüft und dokumentiert, kannst du dich in der Regel auf den Vertrauensschutz stützen, wenn sich später herausstellt, dass mit der UID deines Kunden etwas nicht stimmte.
- Inland: Übersteigt der Gesamtbetrag einer Rechnung 10.000 Euro, ist die UID des Leistungsempfängers auch bei Inlandsrechnungen Pflichtangabe - sofern der Kunde Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht (§ 11 UStG).
Stufe 1: die einfache Bestätigung
Bei der einfachen Bestätigung (Stufe 1) wird lediglich geprüft, ob eine von einem anderen Mitgliedstaat vergebene UID-Nummer gültig ist. Sie sagt nichts darüber aus, ob die UID auch zu dem Unternehmen gehört, mit dem du tatsächlich Geschäfte machst.
Für laufende Geschäftsbeziehungen, bei denen du deinen Kunden kennst, reicht die Stufe-1-Abfrage in der Praxis meist aus.
Stufe 2: die qualifizierte Bestätigung
Bei der qualifizierten Bestätigung (Stufe 2) wird die Gültigkeit der UID im Zusammenhang mit einem bestimmten Namen und einer bestimmten Anschrift geprüft. Erst diese Abfrage belegt, dass die UID wirklich zu deinem Geschäftspartner gehört.
Empfohlen ist die Stufe-2-Abfrage vor allem:
- bei neuen Geschäftsbeziehungen,
- bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit hohem Volumen,
- immer dann, wenn Zweifel an den Angaben deines Kunden bestehen.
FinanzOnline oder VIES?
Österreichische Unternehmen führen die UID-Abfrage verpflichtend über FinanzOnline durch (seit 1. Juli 2011). Dort stehen beide Stufen zur Verfügung; die Abfrage läuft unter deinem FinanzOnline-Login, du bist als Abfragender also eindeutig identifiziert.
VIES (auch MIAS, Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem) ist das EU-weite Abfragesystem für UID-Nummern; auch die FinanzOnline-Abfrage läuft über dieses System. Jeder kann VIES kostenlos abfragen - genau das macht unser UID-Prüfungs-Tool. Gibst du bei der VIES-Abfrage deine eigene UID als Anfragende UID an, vergibt VIES eine Konsultationsnummer: eine eindeutige Referenz, die belegt, dass du eine bestimmte UID zu einem bestimmten Zeitpunkt geprüft hast.
Ehrlich gesagt heißt das auch: Ein kostenloser Online-Check ohne Namens- und Adressabgleich (auch unserer) entspricht der einfachen Bestätigung. Eine qualifizierte Bestätigung setzt voraus, dass Name und Anschrift mitgeprüft werden - technisch kann das auch VIES, als österreichisches Unternehmen führst du das Bestätigungsverfahren aber über FinanzOnline durch und bewahrst den Ausdruck als Beleg auf. Viele kostenlose UID-Checker verschweigen diesen Unterschied.
Die Prüfung dokumentieren (§ 132 BAO)
Eine Prüfung, die du nicht belegen kannst, hilft dir bei einer Betriebsprüfung wenig. So dokumentierst du richtig:
- FinanzOnline (Stufe 2): Bestätigung ausdrucken oder als PDF speichern. Der Ausdruck gilt als Beleg und ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren (grundsätzlich 7 Jahre).
- VIES: Konsultationsnummer notieren (dafür musst du deine eigene UID bei der Abfrage angeben) und gemeinsam mit Datum und Ergebnis ablegen.
- Bei neuen Kunden: Ergebnis der Stufe-2-Abfrage zum Kundenakt legen, bevor die erste Reverse-Charge-Rechnung oder innergemeinschaftliche Lieferung rausgeht.
Warum ist eine UID ungültig?
Ein negatives Ergebnis heißt nicht automatisch, dass dein Kunde kein Unternehmen ist. Die häufigsten Ursachen:
- Die UID wurde erst kürzlich vergeben und ist in der Datenbank noch nicht erfasst.
- Tippfehler oder Formatfehler - etwa fehlendes Länderpräfix (ATU, DE, ...), Leerzeichen oder Punkte in der Nummer.
- Das Unternehmen hat keine für innergemeinschaftliche Umsätze registrierte UID - manche Mitgliedstaaten vergeben separate nationale Steuernummern, die in VIES nicht aufscheinen.
- Die Datenbank des Mitgliedstaats ist gerade in Wartung - VIES hat regelmäßige länderspezifische Wartungsfenster. Dann später noch einmal prüfen.
Checkliste: Wann reicht welche Stufe?
- Neuer EU-Kunde, erste Rechnung ohne USt: Stufe-2-Abfrage über FinanzOnline, Ausdruck aufbewahren.
- Bestehender Kunde, laufende Rechnungen: regelmäßiger Gültigkeits-Check (Stufe 1) genügt, z.B. mit unserem kostenlosen UID-Tool.
- Zweifel an den Angaben (neue Bankverbindung, andere Adresse, ungewöhnliche Bestellung): erneute Stufe-2-Abfrage.
- Inlandsrechnung über 10.000 Euro: UID des Kunden erfragen und auf die Rechnung nehmen; ein Gültigkeits-Check schadet nicht.
Mit facturo hast du die UID-Prüfung direkt im Kundenformular: Kunden-UID eintragen, per Klick gegen VIES prüfen, fertig. Bei Reverse-Charge-Rechnungen setzt facturo den Pflichttext automatisch. Kostenlos ausprobieren.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich eine UID-Nummer kostenlos prüfen?
Jede EU-UID-Nummer lässt sich kostenlos über VIES prüfen, das Abfragesystem der EU-Kommission. Am schnellsten geht das mit einem Online-Tool auf VIES-Basis, das die Gültigkeit anzeigt, bei den meisten Mitgliedstaaten samt Firmenname und Adresse. Österreichische Unternehmen führen das förmliche Bestätigungsverfahren verpflichtend über FinanzOnline durch.
Was ist der Unterschied zwischen Stufe 1 und Stufe 2?
Die einfache Bestätigung (Stufe 1) prüft nur, ob eine UID-Nummer gültig ist. Die qualifizierte Bestätigung (Stufe 2) prüft die Gültigkeit im Zusammenhang mit einem bestimmten Namen und einer bestimmten Anschrift. Für neue Geschäftsbeziehungen wird die Stufe-2-Abfrage empfohlen.
Wie dokumentiere ich die UID-Prüfung für das Finanzamt?
Den Ausdruck der qualifizierten Bestätigung aus FinanzOnline aufbewahren - er gilt als Beleg und ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren. Bei einer VIES-Abfrage mit eigener UID dient die vergebene Konsultationsnummer als Nachweis des Abfragezeitpunkts.
Was ist die Konsultationsnummer?
Eine eindeutige Referenznummer, die VIES vergibt, wenn du die Abfrage mit deiner eigenen UID-Nummer durchführst. Sie belegt gegenüber der Finanzverwaltung, dass du eine bestimmte UID zu einem bestimmten Zeitpunkt geprüft hast.
Warum wird eine UID-Nummer als ungültig angezeigt?
Häufige Gründe: Die UID wurde erst kürzlich vergeben und ist noch nicht in VIES erfasst, ein Tipp- oder Formatfehler (z.B. fehlendes Länderpräfix), das Unternehmen hat keine für innergemeinschaftliche Umsätze registrierte UID, oder die Datenbank des Mitgliedstaats ist gerade in Wartung.
Hinweis: Dieser Beitrag ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Eine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte ist ausgeschlossen.
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