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Honorarnote Freiberufler Heilberufe Kleinunternehmer Österreich

Honorarnote Vorlage

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Kostenlos, keine Anmeldung notwendig

Kostenlose Mustervorlagen für Honorarnoten in Österreich - speziell für Freiberufler wie Steuerberater, Anwälte, Architekten, Übersetzer, Coaches sowie Heilberufe (Ärzte, Therapeuten, Psychologen). Alle Pflichtangaben nach § 11 UStG sind enthalten.

Verfügbar in drei Varianten:

  • Mit USt (20%) - für Honorarnoten über der Kleinunternehmergrenze (Berater, Anwälte, Steuerberater)
  • Kleinunternehmer steuerfrei - bis 55.000 EUR Jahresumsatz, mit Hinweis auf § 6 Abs. 1 Z 27 UStG
  • Heilberufe steuerfrei - für Ärzte, Therapeuten, Hebammen mit Hinweis auf § 6 Abs. 1 Z 19 UStG

Mit facturo geht das schneller: In den Einstellungen "Ich schreibe Honorarnoten" aktivieren - alle Dokumente werden dann automatisch als "Honorarnote" beschriftet, inklusive PDF-Vorlage im korrekten Format.

Mehr dazu: Honorarnote oder Rechnung: Unterschied, Pflichtangaben & Muster

So füllst du die Honorarnote aus

  1. Eigene Daten eintragen - Name (mit akademischen Titeln, falls vorhanden), Anschrift und ggf. UID-Nummer oben links. Heilberufler ohne UID lassen das Feld leer.
  2. Empfänger eintragen - Name und Anschrift des Auftraggebers oder Patienten. Bei B2B zusätzlich UID des Empfängers (Pflicht ab 10.000 EUR brutto).
  3. Honorarnotennummer und Datum - Fortlaufende Nummer vergeben (z.B. HN-2026-001). Lückenlose Nummerierung ist ab 400 EUR brutto Pflicht.
  4. Leistungen ausfüllen - Jede erbrachte Leistung mit Menge, Einheit (h, Einheit, Seite, pauschal) und Einzelpreis. Konkret beschreiben - "Steuerberatung Q1/2026, 8h" statt "Beratung lt. Vereinbarung".
  5. Leistungszeitraum eintragen - Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde. Bei Einzelleistungen genügt das Leistungsdatum.

Welche Variante brauche ich?

  • Mit USt (20%) - Standard für umsatzsteuerpflichtige Freiberufler (Anwälte, Steuerberater, Architekten, Berater) über 55.000 EUR Jahresumsatz oder mit USt-Option.
  • Kleinunternehmer steuerfrei - Jahresumsatz bis 55.000 EUR brutto und Verzicht auf Vorsteuerabzug. Pflichthinweis: "Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 27 UStG."
  • Heilberufe steuerfrei - Heilbehandlungen von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Hebammen, Physiotherapeuten und anderen Heilberufen. Pflichthinweis: "Steuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 (Heilbehandlung)."

Pflichtangaben nach § 11 UStG

Eine Honorarnote ist rechtlich eine Rechnung und folgt denselben Pflichtangaben:

  • Name und Anschrift des Leistungserbringers (eigene Daten)
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers (ab 400 EUR brutto)
  • UID-Nummer des Leistungserbringers (ab 400 EUR brutto)
  • UID-Nummer des Leistungsempfängers (ab 10.000 EUR brutto)
  • Fortlaufende Honorarnotennummer
  • Ausstellungsdatum
  • Leistungszeitraum oder Leistungsdatum
  • Menge und Bezeichnung der Leistung
  • Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)
  • Bruttobetrag

Mehr zu den Unterschieden zwischen Honorarnote und Rechnung sowie zu den Steuerbefreiungen: Honorarnote oder Rechnung in Österreich.

Layout: DIN 5008 Form B fürs Fensterkuvert

Die Vorlage folgt der DIN 5008 Form B: Die Empfängeradresse sitzt 45 mm vom oberen Seitenrand entfernt - genau in der Position, in der sie durch das Sichtfenster eines Standard-DL-Fensterkuverts (110x220 mm) zu sehen ist. So musst du beim Postversand nichts mehr von Hand adressieren - falten, eintüten, ab in den Briefkasten.

Hinweis: Diese Vorlage ist sorgfältig erstellt, ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Eine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte ist ausgeschlossen.

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