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Kleinunternehmer Rechnung ohne USt EPU Österreich

Rechnung Kleinunternehmer Vorlage

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Kostenlose Mustervorlage für eine Rechnung als Kleinunternehmer in Österreich - für EPU, Nebenerwerbsgründer und alle, die unter der Kleinunternehmergrenze von 55.000 EUR Jahresumsatz bleiben. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, der Pflichthinweis nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG ist bereits enthalten.

Im Gegensatz zur normalen Rechnung mit 20% USt entfällt hier die Umsatzsteuerzeile - der Rechnungsbetrag ist gleichzeitig der Gesamtbetrag. Alle übrigen Pflichtangaben nach § 11 UStG bleiben gleich.

Mit facturo geht das schneller: Beim Erstellen der Rechnung unter "USt" einfach die Kleinunternehmerregelung wählen - die Umsatzsteuer wird dann automatisch ausgeblendet und der korrekte § 6 Abs. 1 Z 27 UStG-Hinweis ergänzt. Drei Rechnungen pro Monat sind im Gratis-Tarif inklusive.

Mehr dazu: Kleinunternehmerregelung Österreich 2026: Grenze & Rechnung

So füllst du die Vorlage aus

  1. Eigene Daten eintragen - Name bzw. Firmenname und Anschrift oben links. Als Kleinunternehmer brauchst du eine UID-Nummer erst, wenn du sie aktiv beantragt hast - sonst bleibt das Feld leer.
  2. Empfänger eintragen - Name und Anschrift des Kunden. Bei Geschäftskunden ist die UID des Empfängers ab 10.000 EUR brutto Pflicht.
  3. Rechnungsnummer und Datum - Fortlaufende, lückenlose Nummer vergeben (z.B. RE-2026-001) sowie Ausstellungs- und Fälligkeitsdatum.
  4. Leistungen ausfüllen - Jede Position mit Menge, Einheit und Einzelpreis. Konkret beschreiben - "Webdesign Startseite, 12h" statt "Dienstleistung lt. Vereinbarung".
  5. Leistungszeitraum eintragen - Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde. Bei Einzelleistungen genügt das Leistungsdatum.

Warum keine Umsatzsteuer?

Kleinunternehmer sind nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuer befreit (sogenannte "unechte" Steuerbefreiung). Das bedeutet:

  • Du weist keine USt auf deinen Rechnungen aus und führst keine USt ans Finanzamt ab.
  • Im Gegenzug kannst du keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
  • Auf der Rechnung muss der Pflichthinweis stehen: "Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG." Dieser Satz ist in der Vorlage bereits vorhanden.

Die Grenze liegt seit 2025 bei 55.000 EUR Bruttoumsatz pro Jahr. Eine einmalige Überschreitung um bis zu 10% (also bis 60.500 EUR) ist unschädlich. Alle Details dazu in unserem Leitfaden: Kleinunternehmerregelung Österreich 2026.

Pflichtangaben nach § 11 UStG

Auch eine Rechnung ohne USt muss alle Pflichtangaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Leistungserbringers (eigene Daten)
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers (ab 400 EUR brutto)
  • UID-Nummer des Leistungsempfängers (ab 10.000 EUR brutto)
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • Leistungszeitraum oder Leistungsdatum
  • Menge und Bezeichnung der Leistung
  • Entgelt (Nettobetrag = Bruttobetrag, da keine USt)
  • Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG

Bei Kleinbetragsrechnungen bis 400 EUR brutto genügen vereinfachte Angaben (kein Empfängername nötig).

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Hinweis: Diese Vorlage ist sorgfältig erstellt, ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Eine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte ist ausgeschlossen.

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